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Fragen in der Entscheidungsphase

  • Was bringt mir die Promotion?

    Formal wird durch eine erfolgreiche Promotion der akademische Grad „Doktor“ bzw. „Doktorin“ der Philosophie/Dr. phil. erreicht. Er dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit in einem Spezialgebiet, qualifiziert für wissenschaftliche universitäre und außeruniversitäre Berufsziele sowie zu eigenständiger Forschung.

    Die Entscheidung zu promovieren, wird aus den unterschiedlichsten Motiven heraus getroffen:

    Zum einen kann einfach ein großes Interesse an einer bestimmten Fragestellung vorhanden sein. Dies kann eine ausreichende Motivation sein. Eine Promotion bietet die Möglichkeit, sich eine längere Zeit mit einer Fragestellung bzw. einem tiefen Interesse auseinanderzusetzen und andere Forschende in der scientific community kennenzulernen. Zum zweiten ist eine Promotion in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation und damit für eine wissenschaftliche Laufbahn.

    Außerdem kann eine Promotion auch in der pädagogischen Praxis Chancen auf Stellen in der Organisations- und Führungsebene eröffnen.

    So schafft die Promotion einerseits Zeit für eine fachliche Spezialisierung. Zugleich können im Zuge der wissenschaftlichen Tätigkeit Erfahrungen im Projektmanagement und der Organisation komplexer Arbeitsprozesse gemacht werden. Zusätzlich sind die für die Promotion erlernten Projekt- und Forschungsmethoden auch in Praxiseinrichtungen zunehmend wichtig, beispielsweise bei der zunehmend wichtiger werdenden Drittmittelfinanzierung von Einrichtungen.

  • Was verlangt der Fachbereich von seinen Promovierenden?

    Die Promotion beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung, der Disputation. Die abgeschlossene Arbeit muss im Anschluss an die erfolgreiche Disputation im Zeitraum eines Jahres veröffentlicht werden.

  • Wer kann promovieren?

    Voraussetzung für eine Promotion ist

    der erfolgreiche Abschluss eines erziehungs- oder sportwissenschaftlichen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit oder
    ein an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegter Master-Abschluss in den Fachgebieten Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Motologie, Schulpädagogik, Sportwissenschaft oder Abenteuer- und Erlebnispädagogik oder
    ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem anderen Fachgebiet. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Hochschulabschluss in einem anderen Fachgebiet können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.
    Ein abgeschlossenes achtsemestriges Lehramtsstudium mit guten Studienleistungen im erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Teil der Lehramtsausbildung. Lehrerinnen und Lehrer mit beiden Staatsexamina können grundsätzlich im Fachgebiet Schulpädagogik als Doktoranden bzw. Doktorandinnen zugelassen werden.
    Der Promotionsausschuss entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen, über die Anrechnung von Studienleistungen sowie über die Ausnahmen von der Zulassungsvoraussetzung bei Vorliegen besonderer Gründe.


    Mögliche Fachgebiete, in denen am Fachbereich 21 promoviert werden kann, sind Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Motologie, Schulpädagogik, Sportwissenschaft und Abenteuer- und Erlebnispädagogik.

    Bewerberinnen und Bewerber, die ein Hochschulstudium in einem anderen Fachgebiet, ein Bachelor-Studium mit weniger als acht Fachsemestern oder einen sechs-semestrigen Lehramtsstudiengang (L1, L2) oder ein einschlägiges Diplom an einer Fachhochschule abgeschlossen haben, können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen haben.

  • Welche persönlichen Vorausetzungen sind wichtig?

    Was schon für das Studium wichtig war - Organisationstalent, Selbstdisziplin, Selbstmotivation, und eigenständiges Arbeiten - gilt beim Promovieren in besonderem Maße. Da sich eine Promotion über mehrere Jahre erstreckt, sind Durchhaltevermögen, Leistungsbereitschaft und ein gutes Zeit- und Selbstmanagement gefragt.

    Alle diejenigen, denen das Studium Spaß gemacht hat, die darin erfolgreich waren, Interesse und Freude am Fragen und Forschen haben und weiterhin wissenschaftlich arbeiten möchten, bringen gute Voraussetzungen mit, um zu promovieren.

    Bei der Anfertigung der Diplom-, Bachelor-, Master- oder der Staatsexamensarbeit wurde bereits gelernt, Probleme auf wissenschaftliche Art zu lösen. Im Rahmen der Doktorarbeit werden darüber hinaus gehende wichtige wissenschaftliche Fragestellungen in größerem Umfang bearbeitet, um Erkenntnisfortschritte zu erzielen.

  • Kann ich mit einem Fachhochschulabschluss zur Promotion zugelassen werden?

    Auch für FachhochschulabsolventInnen ist es inzwischen möglich, an einer Universität zu promovieren. Beachten Sie dazu aber bitte die aktuelle Promotionsordnung und dort insbesondere die Hinweise zum Eignungsfeststellungsverfahren.

Fragen in der Vorbereitungsphase

  • Wie beginne ich mit der Promotion?

    Folgende Vorüberlegungen sind wichtig:

    Zunächst sollten die formalen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. FAQs "Wer kann promovieren?" und "Welche persönlichen Voraussetzungen sind wichtig?").

    Ebenfalls sollten der Ablauf und die Anforderungen des Promotionsverfahrens klar sein. Hierzu bietet sich die Lektüre der Promotionsordnung an.

    Manche Promotionswillige kommen bereits mit einer ganz klaren Fragestellung auf potentielle BetreuerInnen zu. Das ist nicht unbedingt nötig und auch eher selten. Die wenigstens grobe Eingrenzung eines Themengebiets ist jedoch sehr sinnvoll, um einen geeigneten Betreuer bzw. eine geeignete Betreuerin zu suchen. Hierzu ist es am besten, Kontakt mit den jeweiligen Professoren und Professorinnen aufzunehmen, um das Anliegen einer Promotion vorzutragen. Ebenfalls ist es empfehlenswert sich zuvor Gedanken über einen Zeitrahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu machen bzw. sich in dieser Hinsicht bei der Promotionsberatung und dem Betreuer bzw. der Betreuerin beraten zu lassen.

  • Wer betreut die Doktorarbeit?

    Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand oder Doktorandin sowie die Betreuung. Promovierende haben die Möglichkeit einen Erstbetreuenden oder eine Erstbetreuende vorzuschlagen. Diesem Vorschlag soll nach Möglichkeit entsprochen werden. In der Praxis ist dies bisher immer der Fall.

    Als Betreuende können neben Professoren und Professorinnen sowie anderen Habilitierten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft auch Professoren und Professorinnen sowie andere Habilitierte anderer Fachbereiche, anderer Universitäten oder anerkannter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zugelassen werden. In letzterem Fall muss mindestens der Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin aus der Gruppe der  Professoren und Professorinnen des Fachbereichs Erziehungswissenschaft stammen. Das Vorgehen sollte auf jeden Fall mit dem Prüfungsamt besprochen werden.

  • Was muss ich mit meinem Betreuer bzw. mit meiner Betreuerin klären?

    Mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin sollten Vereinbarungen getroffen werden, die für beide Seiten eine gewisse Verbindlichkeit, Transparenz und Orientierung bieten.

    Angehende Promovierende sollten sich über den Forschungsschwerpunkt des Betreuers bzw. der Betreuerin informieren und klären, inwieweit das Promotionsthema aus diesen Forschungsschwerpunkten gewählt werden sollte.

    Darüber hinaus sollten Absprachen über den Ablauf der Promotion, die Möglichkeit einer Einbindung in den Arbeitsbereich und die scientific community sowie die Karriereplanung bzw. Zielperspektiven des bzw. der Promovierenden getroffen werden. Als beispielhafte Checkliste können folgenden Fragen verstanden werden:

    Wie gestaltet sich der Kontakt (per Email, Sprechstunde oder gesonderte Termine, etc.)? Ist der oder die Betreuerin häufig im Ausland oder auf Reisen? Wie kann dann kommuniziert werden?
    Wann plant der Betreuer oder die Betreuerin sein oder ihr Forschungssemester? Wie kann dann kommuniziert werden?
    In welchem Turnus sollen Treffen mit dem Betreuer oder der Betreuerin stattfinden?
    Welche Bedürfnisse hat der Promovend oder die Promovendin im Bezug auf die Betreuung und kann der Betreuer oder die Betreuerin sie erfüllen?
    Wird ein Promotionskolloquium angeboten? In welcher Form findet es statt und ist die Teilnahme Pflicht?
    Besteht die Möglichkeit, der Betreuerin oder dem Betreuer einzelne Kapitel vorab zum Lesen zu geben, um Rückmeldung zu erhalten? Wie lange im Voraus sollten diese eingereicht werden?
    Besteht die Möglichkeit seitens der Betreuerin oder des Betreuers, Kontakte (zu für das Promotionsthema interessanten KollegInnen/Institutionen/Forschungseinrichtungen) zu knüpfen?
    Ist es möglich Lehraufträge für Veranstaltungen mit dem Thema der eigenen Promotion zu bekommen?

    Im Falle von intern Promovierenden (z. B. mit einer halben Stelle oder einer Projektstelle am Fachbereich) kommen weitere Fragen hinzu:

    Gibt es einen eigenen Arbeitsplatz? Wird Anwesenheit erwartet oder kann auch von zu Hause gearbeitet werden?
    Wie gestaltet sich die Mitarbeit (Prüfungsbeisitze, Gremienarbeit, Begleitung von Lehrveranstaltungen etc.)
     

    Insgesamt sollte mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin die größt möglichste Interessensübereinkunft gefunden werden.

  • Wie finde ich einen Zweitgutachter bzw. eine Zweitgutachterin?

    Der Zweitgutachter bzw. die Zweitgutachterin kann ebenfalls vom Promovierenden selbst vorgeschlagen werden. In der Regel ist es jedoch sehr sinnvoll, diese Entscheidung zusammen mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer zu klären bzw. sich an Vorschlägen seitens des Betreuers oder der Betreuerin zu orientieren. Diesem Vorschlag soll im Promotionsausschuss nach Möglichkeit entsprochen werden. In der Praxis ist dies bisher immer der Fall.

  • Wie lange dauert die Promotion?

    In der Regel sollten für eine Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaften drei bis vier Jahre geplant werden. Für die Zeitplanung macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine volle oder halbe Berufstätigkeit vorliegt, eine Stelle innerhalb oder außerhalb der Universität wahrgenommen wird, die Promotion über ein Stipendium oder ein Drittmittelprojekt finanziert wird oder familiäre Verpflichtungen vorliegen oder nicht. Eine Bearbeitungszeit von sechs Jahren sollte jedoch nicht überschritten werden. Dies gilt allerdings vor allem für Promovierende in Projektzusammenhängen oder auf Qualifikationsstellen. Wer extern und sozusagen „auf eigene Rechnung“ promoviert, bestimmt die Dauer und die wöchentlich oder monatlich investierte Zeit ohnehin selbst, zumal wenn eine Annahme als Doktorandin erst kurz vor Abschluss der Promotion gestellt wird.

    Immer gilt jedoch: Ein gutes Zeit- und Projektmanagement und vor allem eine realistische und bearbeitbare Fragestellung sind das A und O für eine gelungene Promotionsphase!

  • Muss ich Veranstaltungen während der Promotionszeit besuchen?

    Nein. Da es am Fachbereich Erziehungswissenschaften keinen Promotionsstudiengang gibt, existieren auch keine Pflichtveranstaltungen. Dennoch existiert eine strukturierte Promotionsförderung, die es ermöglicht, an Veranstaltungen für Promovierende teilzunehmen. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht, es sei denn, der Betreuer oder die Betreuerin richtet ein verpflichtendes Doktorandenkolloquium oder ähnliches ein. Informationen über Veranstaltungen entnehmen Sie der Homepage. Ebenfalls werden Sie darüber informiert, wenn Sie die Mailinglist für Promovierende abonniert haben.
  • Wie finanziere ich meine Promotion?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Promotion zu finanzieren:

    Über den Fachbereich/die Uni: als wissenschaftliche Hilfskraft, als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit voller oder halber Stelle, über Lehraufträge oder Werk- und Projektverträge. Hier auf Ausschreibungen achten, die sich online, an den schwarzen Brettern oder direkt an den Bürotüren der Professorinnen und Professoren befinden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Betreuer bzw. die Betreuerin direkt nach Möglichkeiten der uni-internen Finanzierung zu befragen.
    Über uni-externe Berufstätigkeit: Viele promovieren berufsbegleitend. Hier empfiehlt es sich, sich mit anderen Promovierenden zu vernetzen, beispielsweise über die ILIAS-Plattform, und Veranstaltungen der Uni wahrzunehmen, um den Anschluss an die aktuelle Diskussion zu bekommen und Möglichkeiten für Austausch und gegenseitige Unterstützung zu bekommen.
    Über Stipendien: Eine Übersicht über Stipendienmöglichkeiten sind unter http://www.stipendiumplus.de/ zu finden. An unserem Fachbereich gibt es Vertrauensdozenten der Hans-Böckler-Stiftung (Prof. Lersch), der Heinrich-Böll-Stiftung (Prof. Maurer) und der Studienstiftung des deutschen Volkes (Prof. Schnoor).

  • Promovieren mit Kind - wie geht das?

    Promovieren mit Kind ist selbstverständlich möglich und die Philipps-Universität Marburg bemüht sich gezielt um die Unterstützung dieser Gruppe von Promovierenden. Eltern sind jedoch auch vor besondere Herausforderungen gestellt, wenn sie eine Promotion ins Auge fassen. So sind vor allem strukturelle Probleme für die hohe Kinderlosigkeit im wissenschaftlichen Umfeld verantwortlich. Von Promovierenden wird zeitliche Flexibilität und räumliche Mobilität erwartet. Diese Anforderungen können von familiär ungebundenen Forschern relativ problemlos erfüllt werden, Promovierende mit Kind sehen sich aber oft vor schwierige Entscheidungen gestellt. Eine gute Absprache mit dem Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin oder anderer möglicher Betreuungspersonen sowie ein guter Überblick über außerfamiliäre Betreuungsmöglichkeiten sind für den Erfolg des Projektes unabdingbar.
    Ebenfalls zählen finanzielle Engpässe und die Planungsunsicherheit einer wissenschaftlichen Karriere zu Herausforderungen für Promovierende mit Kind. Beratung bieten hier vor allem die Sozialberatung des Studierendenwerkes oder auch die zuständigen Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten.

    Promovieren mit Kind ist möglich und soll unter anderem durch dieses Informationspapier unterstützt werden. Es klärt Fragen, informiert über Ansprechpartner, Beratungs- sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Promovierenden mit Kind.

    Die eigene familiäre Situation sollte mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin besprochen werden, um die Strukturierung der Promotionszeit darauf abzustimmen.

  • Wo finde ich die Promotionsordnung, die für mich gültig ist?

    Für Sie gilt immer die Promotionsordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer formalen Anmeldung als DoktorandIn aktuell gültig ist. Das heißt: Alle Promovierenden, die sich zur Zeit zur Promotion anmelden, promovieren nach der Promotionsordnung vom 22.01.2014, die hier einsehbar ist. Promovierende, die sich vor dem Inkrafttreten dieser neuen Promotionsordnung zur Promotion angemeldet haben, promovieren noch nach einer älteren Ordnung.

  • Muss ich mich immatrikulieren, um zu promovieren?

    Nein, eine Immatrikulation als PromotionsstudentIn ist nicht notwendig, aber möglich und u.U. vorteilhaft: Mit der Zahlung des Semesterbeitrages erhält man die üblichen studentischen Sozialvergünstigungen, insbesondere das Semesterticket könnte dabei interessant sein.

Fragen zur Annahme als DoktorandIn

  • Muss ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt meine Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin am FB 21 beantragt haben?

    Grundsätzlich ist eine Annahme als Doktorand bzw. als DoktorandIn nicht notwendig, um mit der Arbeit zu beginnen. Spätestens kurz vor der Abgabe der Dissertation muss die offizielle Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin jedoch erfolgt sein. Dabei muss beachtet werden, dass das Annahmeverfahren auch Zeit braucht! Da mit der Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin allerdings zunächst keinerlei Konsequenzen verbunden sind, spricht auch nichts gegen eine frühzeitige Anmeldung. Zudem muss nach der Promotionsordnung ein begutachtetes Exposé eingereicht werden, welches nur zu Beginn der Arbeit ein wertvolles Strukturierungs- und Planungsinstrument darstellt.

  • Wo finde ich das Antragsformular für die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin am FB 21?

    Das Antragsformular ist auf dieser hier herunterzuladen oder im Prüfungsamt in Papierform erhältlich.

  • Muss ich ein Exposé verfassen?

    Promovierende die sich unter der alten Promotionsordnung (1996) zur Promotion gemeldet haben, sind nicht verpflichtet ein Exposé zu verfassen. Allerdings ist es grundsätzlich empfehlenswert, um einen Grundriss für das geplante Vorgehen aufzuzeigen, die Betreuerin oder den Betreuer von dem Vorhaben zu überzeugen und zeitliche, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen zu klären. Im Regelfall verlangt der Betreuer oder die Betreuerin unabhängig vom Annahmeverfahren ein Exposé.

    Nach der neuen Promotionsordnung (2009), ist ein Exposé Voraussetzung für die Annahme als Doktorand oder Doktorandin. Es muss eine Begutachtung des Exposés durch den Betreuer bzw. die Betreuerin und einen weiteren Gutachter bzw. eine weitere Gutachterin stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Welchen Umfang hat ein Exposé?

    Informationen zum Verfassen eines Exposés finden Sie hier. Im Wesentlichen enthält es Angaben zum Betreuer bzw. zur Betreuerin, zur Fragestellung, zum Stand der Forschung zu dem gewählten Thema, zum methodischen Vorgehen der geplanten Untersuchung, einen Gliederungsentwurf, eine Literaturliste und einen Zeitplan. Literaturhinweise zum Verfassen von Exposés sind auf der ILIAS-Plattform - teilweise zum download - zusammengestellt.

    Genauere Absprachen sind jedoch immer mit dem Betreuer oder der Betreuerin zu treffen!

  • Wann kommt ein Eignungsfeststellungsverfahren zum Tragen?

    Bewerberinnen und Bewerber, die
    a) ein Hochschulstudium in einem anderen Fachgebiet als einem der unter § 2 Abs. 1 (Promotionsordnung 2014) genannten Fachgebiete,
    b) ein Bachelor-Studium mit weniger als acht Fachsemestern oder
    c) einen sechs-semestrigen Lehramtsstudiengang (L1, L2)
    d) ein einschlägiges Diplom an einer Fachhochschule abgeschlossen haben, können zugelassen werden, wenn sie auf dem Gebiet der Dissertation über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und dies durch ein Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen haben.

    Dieses Eignungsfeststellungsverfahren muss beantragt werden. Der Kandidat/die Kandidatin reicht hierzu folgende Unterlagen beim Promotionsausschuss ein:

    a) Abschlusszeugnis des letzten Studienabschlusses und alle weiteren Unterlagen und Nachweise über vorhandene Qualifikationen. Die Abschlussarbeit des vorangegangenen Studiengangs muss mit sehr gutem Erfolg bestanden worden sein.
    b) Ein externes Gutachten eines Professors/der Professorin der Hochschule des letzten Studienabschlusses, das bescheinigt, dass der Kandidat/die Kandidatin für eine Promotion geeignet ist.
    c) Des Weiteren muss die Betreuungszusage eines Professors/einer Professorin aus unserem Fachbereich 21 vorgelegt werden.

    Das Eignungsfeststellungsverfahren besteht dann aus zwei Gutachten zur Abschlussarbeit (Beschluss PA vom 03.02.2010):

    a) Der Erstbetreuer (ein Betreuer am FB 21) erstellt ein Gutachten.
    b) Das zweite Gutachten wird erstellt von einem „neutralen“ Gutachter, der vom PA benannt wird und für das Themengebiet ausgewiesen ist.
    c) Bei abweichenden Voten der Gutachter/Gutachterinnen wird ein Drittgutachten vom PA angefordert.
    Der PA sichtet dann die Gutachten und formuliert evtl. Auflagen, die der Kandidat/die Kandidatin bis zur Einreichung seiner Dissertation erfüllt haben muss (z.B. erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Forschungsmethoden).

Fragen in der Dissertationsphase

  • Welchen Umfang hat die Dissertation?

    Der Umfang einer Dissertation sollte in der Regel 250-300 Seiten nicht überschreiten. Allerdings sind vor allem die Absprachen mit dem Betreuer oder der Betreuerin maßgeblich.

  • Ist es möglich, die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch zu verfassen?

    Prinzipiell ja, nach Absprache mit den BetreuerInnen und nach Antrag an den Promotionsausschuss

    In manchen Fällen macht es Sinn, die Dissertation in einer anderen Sprache zu verfassen, dies sollten Sie aber vor Beginn Ihrer Arbeit an der Dissertation mit ihrer Betreuerin / ihrem Betreuer und im Idealfall mit der Zweitgutachterin bzw. dem Zweitgutachter (falls bereits bekannt) besprechen.

    In jedem Falle muss eine Dissertation in einer anderen Sprache als deutsch beim Promotionsausschuss zum Beginn des Promotionsprojekts beantragt werden.

  • Welche Austauschmöglichkeiten gibt es für Promovierende?

    Von vielen Professoren und Professorinnen des Fachbereichs 21 werden speziell für ihre Promovierenden interne Kolloquien angeboten. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Betreuerin bzw. bei Ihrem Betreuer.

    Eine weitere Möglichkeit ist es natürlich sich eigeninitiativ mit Promovierenden zu kleinen Gruppen zusammenzuschließen. Sich in regelmäßigen Abständen mit Menschen zu treffen, die sich in der gleichen Situation befinden, ist nicht nur für den inhaltlichen Austausch und die gegenseitige fachliche Anregung wichtig, sondern unterstützt auch die eigene Belastbarkeit während der langen Promotionszeit.

    Die ILIAS-Plattform bietet Promovierenden des Fachbereichs 21 die Möglichkeit, sich zu (regionalen oder online) Arbeitsgruppen zu vernetzen, sich in Foren über strukturelle, konzeptionelle und inhaltliche Aspekte auszutauschen, Anregungen und Wünsche für eine strukturierte Promotionsförderung zu äußern und Informationen, Dokumente, Literaturhinweise und Links zu sammeln und auszutauschen.

    Die Teilnahme an Veranstaltungen für Promovierende bietet ebenfalls Raum für Austausch und die Bildung von Kleingruppen für die Zukunft. Beispielsweise organisieren MARA (Marburg research academy) und das Graduiertenzentrum in regelmäßigen Abständen Workshops und Seminare zu promotionsrelevanten Themen und am Fachbereich 21 findet ein- bis zweimal jährlich der Promotionsberatungstag statt, der ebenfalls die Vernetzung unter den Promovierenden initiieren und stärken soll.

Wohin wende ich mich bei Fragen?

  • Wohin wende ich mich bei Fragen?

    Wenn es um eine allgemeine Beratung zum Thema Promotion geht, ist die Promotionsberatung zuständig.

    Wenn es um inhaltliche Fragen geht, ist der Betreuer bzw. die Betreuerin die beste Ansprechperson. Ebenfalls bieten sich DoktorandInnengruppen zum Austausch und zur Diskussion inhaltlicher und methodischer Fragen an.

    Formale Fragen, z.B. zum Antragsverfahren oder der Promotionsordnung werden im Prüfungsbüro beantwortet.

    Verwiesen werden soll hier auch auf die online gestellten Informationen.

    Allgemeine Informationen der Philipps-Universität Marburg für wissenschaftlichen Nachwuchs finden Sie hier