Hauptinhalt

Änderungen in der PO-Version vom 15.02.2018 - Wechsel der Prüfungsordnung

Am 15.02.2018 wurden Änderungen in der Studienordnung BA-Bewegungs- und Sportwissenschaft beschlossen, die ab WiSe 2018/19 in Kraft treten. Mit der Änderung der StPO sind Vorteile für die Studierenden verbunden, angesichts derer wir alle BA-Studierenden zu einem Wechsel der StPO ermuntern möchten.

Mit der Änderung der StPO sind vier relevante Vorteile verbunden:

  1. Die beiden Basismodule „Grundthemen des Bewegens A & B“ wurden zu einem einzigen Modul mit 6 LP verschmolzen.
    (siehe Übersicht zur Neustrukturierung fachpraktischer Module).
  2. Im Gegenzug wurde das frühere Modul „Bewegungspraktiken D“, das bisher aus drei Einzelpraktiken nach Wahl bestand, um eine vierte Bewegungspraktik nach Wahl erweitert und in zwei einzelne Module mit je 6 LP aufgeteilt. Mit dieser Aufteilung geht zugleich eine fachliche Systematisierung und inhaltliche Erweiterung der Einzelangebote einher (siehe Übersicht zur Neustrukturierung fachpraktischer Module). Daraus ergibt sich der Vorteil, dass wir ein breiteres Angebot mit Inhalten bieten, die für die späteren Berufsfelder besondere Relevanz haben.
  3. Das frühere Modul „Bewegung vermitteln“ wurde mit dem neuen Modultitel „Lernen und Lehren von Bewegung“ versehen. Bedeutsam ist dabei, dass dieses Modul inhaltlich umstrukturiert wurde und nun auch nicht mit dem Lehramtsstudiengang gemeinsam studiert wird, sondern als ein Angebot speziell für den BA-­Studiengang gestalten wird. Das bedeutet insbesondere,
    dass nach der geänderten Prüfungsordnung anstelle der 4 SWS nur noch 2 SWS Präsenzlehre zu absolvieren sind und ein größerer Anteil für das Eigenstudium vorgesehen ist, in dem eine umfangreichere Projektarbeit anzufertigen ist. Damit entfällt hier die Klausur zu der großen Fachdidaktikvorlesung als Modulprüfung. Die Modulprüfung wird nun in Form der Projektarbeit erbracht.
  4. Schließlich wird im Modul „Berufspraktikum“ der Umfang der vorgesehenen Begleitveranstaltung von vorher 4 SWS auf nun 2 SWS reduziert.

Angesichts dieser Vorteile möchten wir alle BA-­Studierenden ermuntern, ihren Wechsel zu der am 15. Februar 2018 geänderten Version der  Prüfungsordnung zu erklären. Für diesen Wechsel muss lediglich ein vorgefertigtes Antragsformular (als Download oder in den Sekretariaten erhältlich) ausgefüllt und unterschrieben in den Postkasten am Sekretariat von Herrn Lieber (Barfüßerstr. 1, 2.OG) eingeworfen werfen.

Übersicht über Änderungen in der Modulstruktur BA-Bewegungs- und Sportwissenschaft

- bitte Klicken Sie die Grafiken zur Vergrößerung an -

Übersicht über Änderungen in der Modulstruktur BA-Bewegungs- und Sportwissenschaft

Äquivalenzregelung zur Anerkennung von Studien-­ und Prüfungsleistungen beim Wechsel zu der geänderten StPO-­Version vom 15.02.2018

Formular