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Bewerbung und Zulassung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich auf den MA „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ bewerben zu können?
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ können Sie hier nachlesen und dann vermutlich selbst am besten einschätzen, ob Ihr erster Abschluss die entsprechenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung schafft. Bitte beachten Sie auch die verlinkten Erklärungen zu „einschlägig“ und „vergleichbar“ im Text. Das Studifon (06421-28 22222) hilft in diesen Fragen gerne weiter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Welche Unterlagen Sie für die Bewerbung einreichen müssen, können Sie hier nachlesen. Zu den Detailfragen bezüglich der Bewerbungsunterlagen oder dem konkreten Verfahren hilft Ihnen auch das Studierendensekretariat (06421/2822222 oder studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de) gerne weiter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich wirklich kein Motivationsschreiben?
Nein. Ein Motivationsschreiben wird nicht benötigt!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
Voraussichtlich Ende August/Anfang September. Es kann in Einzelfällen auch schneller gehen oder länger dauern.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo lag die Auswahlgrenze in den letzten Jahren („NC“)?
In den letzten Jahren wurden fast immer alle fachlich geeigneten BewerberInnen zugelassen.