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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg ist bemüht, ihre IT-Dienste im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den BigBlueButton-Webkonferenz-Dienst der Philipps-Universität Marburg, der unter https://webconf.uni-marburg.de/ abrufbar ist. 

Diese Erklärung wurde am 20.09.2024 erstellt und zuletzt am 20.09.2024 aktualisiert. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. 

Nicht barrierefreie Inhalte der Raumverwaltungsoberfläche "Greenlight" des BigBlueButton-Webkonferenz-Dienst

  • Die Anwendung weist zu niedrige Kontraste auf.
  • Die Anwendung ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Die Anwendung ist nicht vollständig mit einem Screenreader bedienbar.

Nicht barrierefreie Inhalte des BigBlueButton-Webkonferenz-Dienst

Die Anwendung "BigBlueButton" erreicht Level AA der WCAG 2.0 mit folgenden Einschränkungen:

  1. Die gezeigten Präsentationen und Dokumente können nicht barrierefrei über den Präsentationsmodus gezeigt werden. Sie müssen barrierefrei gestaltet und den Studierenden anderweitig, z.B. über ILIAS zugänglich gemacht werden.
  2. Die geteilten Notizen sind nicht barrierefrei.
  3. Die Untertitelfunktion ist nur eingeschränkt barrierefrei.
  4. Die Hilfe ist nicht barrierefrei.

Für Lehrende: Bitte beachten Sie auch die Kurzhandreichung für Lehrende mit Empfehlungen, wie Barrieren in Online-Lehrveranstaltungen reduziert werden können.

Für Studierende: Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Webkonferenzen sowie Hinweise für die Nutzung von BigBlueButton mit Screenreader.

Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, wenden Sie sich bitte an

Durchsetzungsverfahren

Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden. Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. rer. nat. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2, 35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2901
Fax.: +49 611 32764 4036
E-Mail:
Web-Auftritt der Beauftragten für barrierefreie IT