Email
Hauptinhalt

FAQ: Umstieg auf neue Raumverwaltungsoberfläche

Ab sofort steht für BigBlueButton eine neue und verbesserte Verwaltungsoberfläche, Greenlight Version 3, zur Verfügung. Genaueres zum Vorgang erfahren Sie in der entsprechenden Ankündigung.

  • Hat die Umstellung Auswirkungen auf ILIAS bzw. den Virtuellen Meetingraum in ILIAS?

    Nein, die Umstellung hat keine direkten Auswirkungen auf ILIAS. Das heißt, alle angelegten Räume bleiben bestehen, es besteht kein Handlungsbedarf. Eine Änderung ergibt sich jedoch im Zusammenhang mit den gespeicherten Aufzeichnungen. Diese werden auch in ILIAS aus Datenschutzgründen nur noch 14 Tage zur Verfügung gestellt.
    Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie BBB-Räume über die Weboberfläche von BBB (Greenlight Version 2) erstellt und in ILIAS lediglich Links zu diesen Räumen angeboten haben, müssen diese Links erneuert werden.

  • Ist die Übernahme bestehender Räume aus der vorherigen Raumverwaltungssoftware in die neue Version möglich?

    Nein, leider ist eine Migration nicht möglich.
    Das bedeutet, dass Sie Ihre Räume in der neuen Oberfläche neu erstellen müssen! Dabei sollten eventuell gewährte Mit-Benutzerrechte nicht vergessen werden. (Personen die Rechte an einem Raum erhalten sollen, müssen sich einmalig angemeldet haben, um hinzugefügt werden zu können.) Ebenso müssen die von Ihnen veröffentlichten Links zu Räumen aktualisiert werden, z.B. in Kalendern, im CMS, in ILIAS-Kursen oder in E-Mail-Signaturen.

  • Ist die Übernahme bestehender Aufzeichnungen aus der vorherigen Raumverwaltungssoftware in die neue Version möglich?

    Nein, leider ist eine Migration nicht möglich.

  • Was passiert mit meinen gespeicherten Aufzeichungen?

    Mit Abschaltung der alten Weboberfläche von BBB (Greenlight Version 2) werden auch die Videoaufzeichnungen deaktiviert bzw. können nicht mehr abgerufen werden. Bis zur Abschaltung von Greenlight Version 2 (31.03.2024) sind die Aufzeichnungen jedoch weiterhin uneingeschränkt zugänglich.

  • Welche Optionen stehen mir zur Verfügung, um Aufzeichnungen zu sichern?

    Leider bietet Greenlight Version 2 keine automatische Generierung von fertigen Videos an, was einer der Gründe für den Übergang zur neuen Oberfläche ist. Wir verstehen, dass dieser Umstand eine herausfordernde Situation darstellen kann, besonders wenn die Aufzeichnungen für Ihre Zwecke von Bedeutung waren.
    Die Sicherung von Aufzeichnungen kann auf individueller Basis durchgeführt werden, unter Beachtung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (siehe FAQ-Eintrag).
    Es ist uns bekannt, dass die Methode des Screen-Recordings, also die lokale Aufzeichnung des Bildschirms, beispielsweise via OBS, eine Möglichkeit zur Sicherung von Aufzeichnungen darstellt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir diese Methode nicht offiziell bewerben oder unterstützen können.

  • Wo können Aufzeichnungen gesichert und verteilt werden?

    Lernplattform ILIAS
    Wenn es um die Integration von Aufzeichnungen in den Lehrkontext geht, bietet sich ILIAS an. Dies hat den Vorteil, dass in der Regel bereits ein Kurs zur Lehrveranstaltung existiert und die Studierenden einen direkten und einfachen Zugang erhalten. Bitte laden Sie die Aufzeichnungen nicht über die Dateiverwaltung hoch, sondern verwenden Sie idealerweise die Opencast-Erweiterung, um sicherzustellen, dass die erhöhte Datenmenge effizient verarbeitet werden kann.
    a) OpenCast: OpenCast ist ein dedizierter Streaming-Dienst, der speziell für die Verbreitung von Videoinhalten konzipiert wurde. Mehr Informationen finden sich unter dieser Anleitung.
    b) Interaktives Video: Das Objekt „Interaktives Video“ ermöglicht das Einfügen von Fragen und Kommentaren an beliebigen Stellen in einem Video. Die maximale Uploadgröße beträgt 200MB.
    c) Einbettung in ILIAS Lernmodulen, Wikis usw.: Videos bis zu 200MB können direkt über den ILIAS-Seiteneditor hochgeladen werden. Wählen Sie hierfür im Editor das +-Symbol und klicken Sie auf "Bild/Video/Audio".

    Hessenbox
    Für die Freigabe von Aufzeichnungen außerhalb des Lehrkontext und an andere Personengruppen bietet sich die Nutzung der Hessenbox an.  Hier können Sie einen Ordner erstellen, Videos hochladen und diese anschließend über das Share-Menü mit den jeweiligen Personen teilen. Auf die Verteilung eines weltweit abrufbaren Links sollte unter Berücksichtigung der unten genannten Rahmenbedingungen verzichtet werden. Weitere Informationen zur Hessenbox und Empfehlungen zur Nutzung finden sich auf der Dienste-Seite.

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei Aufzeichnungen zu beachten?

    Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:
    Jede Aufzeichnung in Bild und Ton einer Person ohne deren Einverständnis ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Person und kann auch ein Verstoß gegen den Datenschutz darstellen. Es ist daher zwingend erforderlich, vor Beginn jeder Aufzeichnung anderer Personen zu erläutern, das und was aufgezeichnet werden soll sowie für welchen Zweck die Aufnahmen verwendet werden sollen, insbesondere in welchem Rahmen eine Weiterverarbeitung oder Veröffentlichung geplant ist und wann die Aufzeichnungen gelöscht werden. Möglicherweise bestehen noch weitere Informationspflichten nach Art.13 ff. DSGVO. Ferner ist auf das bestehende Recht zum späteren Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist die betroffene Person aus den Aufzeichnungen zu löschen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Veröffentlichung in Form einer lokalen Kopie (um eine solche handelt es sich im vorliegenden Fall) die Betroffenenrechte sehr wahrscheinlich nicht mehr gewahrt werden können. Wir empfehlen deshalb sehr, in Absprache mit der Stabsstelle Recht, Aufzeichnungen die mehrere Personen zeigen, nicht zu veröffentlichen.

    Urheberrecht:
    Bei einer geplanten späteren Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Regelungen des Urheberrechts eingehalten werden und eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke nur dann erfolgt, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Verwendung im Kontext von Lehre nach § 60a UrhG greift nur, wenn die Aufzeichnung in einem hochschulinternen, passwortgeschützten Bereich einem eingeschränkten Personenkreis (via ILIAS-Kurs) zur Verfügung gestellt wird und die weiteren Voraussetzungen (max. 15% eines Werkes usw.) eingehalten werden.