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Gasthörer

Gasthörerscheine werden bis zum 30.04. für ein Sommersemester und bis zum 31.10. für ein Wintersemester ausgegeben.

Die Zulassung erfolgt durch Erteilung eines Gasthörerscheins. Sie gilt jeweils für ein Semester. Gasthörerinnen oder Gasthörer sind berechtigt, die im Gasthörerschein aufgeführten Lehrveranstaltungen oder Studienangebote wahrzunehmen und in diesen Leistungsnachweise, die keine Prüfungsleistungen im  Sinne des Prüfungsrechts sind, zu erwerben. Sie sind nicht berechtigt, an Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen, Modul- oder sonstigen in Prüfungsordnungen vorgeschriebenen studienbegleitenden Prüfungen teilzunehmen oder diese abzulegen.

 
Die Gasthörergebühr beträgt 100 Euro.

Weitere Informationen zum Gast- und Seniorenstudium finden Sie hier: Willkommen zum Gast- und Seniorenstudium an der Philipps-Universität Marburg