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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Moderne arabische Politik, Gesellschaft und Kultur (M.A.)

 

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag im Bewerbungsportal).

b) Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften, insbesondere Nahostwissenschaften, oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

c) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

d) Der Nachweis über Kenntnisse der arabischen Sprache im Umfang von mindestens 30 LP an einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder an einem Sprachinstitut einer Hochschule oder durchgleichwertige Nachweise (z.B. eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer Schule erworben wurde, deren Hauptunterrichtssprache Arabisch ist).

e) Ein Schreiben in Umfang von ca. einer DIN-A 4 Seiten, in dem die Bewerberin / der Bewerber ihre/seine fachbezogene Erwartungshaltung an den Studiengang darlegt sowie ihre/seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxis- und Auslandserfahrung im Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika, fremdsprachliche Kompetenz oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Studiengangs (z.B. im Rahmen einer Abschlussarbeit) bezieht.

f)Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von einer DIN-A4-Seite.

g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das zuvor genannte Schreiben und den Lebenslauf beziehen.

 

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 110 Eignungspunkte erreicht werden.

  • 1. Abschlussnote

    Es werden bis zu 50 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:

    Notenpunkte 15,0 bis 13,9 (Note 0,7 – 1,0)=> 50 Punkte

    Notenpunkte 13,8 bis 12,7 (Note 1,1 – 1,4)=> 42 Punkte

    Notenpunkte 12,6 bis 11,9 (Note 1,5 – 1,7)=> 38 Punkte

    Notenpunkte 11,8 bis 10,9 (Note 1,8 – 2,0)=> 34 Punkte

    Notenpunkte 10,8 bis 10 (Note 2,1 – 2,3)=> 30 Punkte

    Notenpunkte 9,9 bis 8,9 (Note 2,4 – 2,7)=> 26 Punkte

    Notenpunkte 8,8 bis 7,9 (Note 2,8 – 3,0)=> 22 Punkte

    Notenpunkte 7,8 bis 5,0 (Note 3,1 – 4,0)=> 10 Punkte

    (Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)

  • 2. Erweiterte Sprachkenntnisse

    Es werden bis zu 20 Punkte vergeben auf Arabischkenntnisse, die über das unter Punkt d) geforderte Maß von 30 LP hinausgehen (pro zusätzlichen 6 LP je 5 Punkte). Muttersprachler und Muttersprachlerinnen müssen ihre Arabischkenntnisse durch eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer Schule erworben wurde, deren Hauptunterrichtssprache Arabisch ist, oder gleichwertige Nachweise belegen.

  • 3. Praxiserfahrung

    Es werden bis zu 20 Punkte vergeben auf nachgewiesene Praxiserfahrungen im Rahmen eines Praktikums, einer Exkursion, eines Bildungsaufenthalts oder einer vergleichbaren Tätigkeit in der arabischen Welt: Pro Land und Aufenthalt von einem Monat bis fünf Monaten werden 10 Punkte vergeben, bei einem mindestens 6 Monate dauernden Aufenthalt in einem Land 20 Punkte.

  • 4. Eignungsschreiben/Lebenslauf

    Es werden bis zu 20 Eignungspunkte für das Schreiben sowie dem Lebenslauf laut 1. e) und f) vergeben: In dem Schreiben soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Erwartungshaltung an den Studiengang darlegen sowie ihre/seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, interkulturelle Kompetenz, selbstreflexives Arbeiten, Praxis- und Auslandserfahrung im Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika, fremdsprachliche Kompetenz oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Themengebieten des Studiengangs (z.B. im Rahmen einer Abschlussarbeit) bezieht.

Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 55 Eignungspunkte erreicht haben.

3. Zur Bewerbung