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Sprechwissenschaft und Phonetik M.A.: Leitfaden zur Bewerbung

Bewerbung in zwei Schritten:  Onlinebewerbung und Eignungsfeststellung

1.) Fristen und Bewerbungsverfahren

Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Das Bewerbungsverfahren besteht aus zwei Schritten:

Bitte beachten Sie, dass die Verfahren der Online-Bewerbung sowie das Eignungsfeststellungsverfahren am Studiengang, zu dem wir hier informieren, (weitgehend) unabhängig voneinander verlaufen. Bei Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an: master@uni-marburg.de
 

2.) Zugangsvoraussetzungen für den M.A. Sprechwissenschaft und Phonetik:

  • Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder eines mindestens gleichwertigen in- oder ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich Linguistik, Phonetik oder Sprechwissenschaft. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
  • Nachweis über Bachelorarbeit mit einschlägiger sprach- bzw. kommunikationswissenschaftlicher oder sprachtherapeutischer Thematik. Liegt das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Eignungsprüfung noch nicht vor, muss das Thema in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
  • Nachweis über grundlegendes Wissen über die Technik der auditiven Analyse (Kenntnis IPA-Alphabet) im Umfang von mindestens 3 Leistungspunkten. (In Ausnahmefällen kann das Nachholen von einzelnen Veranstaltungen zur Auflage gemacht werden.)
  • Fachärztliches, phoniatrisches Stimm- und Hörgutachten, welches die Eignung für einen sprech- und hörintensiven Studiengang bescheinigt (nicht älter als zwei Jahre). Das Gutachten ist Teil der Eignungsfeststellung und kann – wenn zum persönlichen Termin nicht vorliegend – bis zu Immatrikulation nachgereicht werden. Für das Online-Bewerbungs-Verfahren wird das phoniatrische Gutachten nicht benötigt.
  • Zwei Fremdsprachen: Englischkenntnisse auf Niveau B 2 sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache, nämlich entweder Kenntnisse einer modernen Fremdsprache auf Niveau B 1 oder Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums (für gewöhnlich über das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife abgedeckt).
  • Deutschkenntnisse auf Niveau DSH-3 bei Nicht-Muttersprachlerinnen und Nicht-Muttersprachlern.
  • Erfolgreich bestandenes Eignungsfeststellungsverfahren.
     

3.) Eignungsfeststellungsverfahren

Nach Anmeldung per Mail über erhalten Sie eine Bestätigung und eine Einladung zu einem persönlichen Termin. In Ausnahmefällen ist auch ein Online-Termin möglich.
Bitte beachten Sie, dass zum persönlichen Termin ein fachärztliches, phoniatrisches Stimm- und Hörgutachten, welches die Eignung für einen sprech- und hörintensiven Studiengang bescheinigt (nicht älter als zwei Jahre) vorliegen sollte. Liegt dies zum persönlichen Termin nicht vor, ist eine Nachreichung bis zur Immatrikulation möglich.

Ablauf der Eignungsprüfung (ca 40 Min.):

  • fachorientiertes Vor- und Motivationsgespräch
  • Vortrag von Texten (Lyrik, Prosa)
  • Vortrag einer Kurzrede mit Appellcharakter nach Stichwortzettel
  • Analysegespräch zu einem Beispiel (Rede, Video oder Tonbeispiel)
  • Transkriptionsübung (nach IPA)

Die Texte müssen nicht auswendig vorgetragen werden.

Die Eignung für den Studiengang stellen wir anhand folgender Kriterien fest:


4. Zur Bewerbung

Siehe auch