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Bewerbung für ein Zweitstudium an der Philipps-Universität Marburg
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben gelten als Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber.
Ausnahmen: Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen darauf aufbauenden Masterstudiengang studieren möchten, gelten nicht als Zweitstudienbewerber. Sie möchten sich für einen Masterstudiengang bewerben? Dann finden Sie auf unserer Seite "Für einen Masterstudiengang bewerben" weitere Informationen.
Das weitere Bewerbungsverfahren:
Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an der Philipps-Universität Marburg erworben und Sie sind dort noch eingeschrieben?
Ist Ihr gewünschter Studiengang NC-frei, dann können Sie sich online im Studienportal "Marvin" in Ihren neuen Studiengang umschreiben - denn: Ihre Bewerbung gilt in diesem Falle als Umschreibung/Fachwechsel. Wir benötigen zur Bearbeitung Ihrer Umschreibung zusätzlich zum Antrag eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere studiengangsspezifische Nachweise über genannte Zulassungsbedingungen (z.B. Sprachnachweise).
Ist Ihr gewünschter Studiengang NC-beschränkt, müssen Sie über das Studienportal "Marvin" entsprechend eine neue Bewerbung anlegen.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.
Wenn Sie für Ihre Zweitstudienbewerbung Gründe angeben, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, müssen Sie Ihrer Bewerbung die entsprechenden Nachweise als Kopien sowie das ausgefüllte Formular "Begründung für ein Zweitstudium (PDF)" beigefügen. Ebendfalls benötigen wir von Ihnen eine Kopie des vorherigen Hochschulabschlusses.Sie haben Ihren ersten Studienabschluss an der Philipps-Universität Marburg erworben, sind dort aber nicht mehr eingeschrieben oder haben Ihren ersten Studienabschluss an einer ganz anderen Hochschule erworben?
Sie gelten als Neubewerber/Neueinschreiber an der Philipps-Universität Marburg, da Sie derzeit nicht an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind. Sie müssen für Ihre Bewerbung den gleichen Bewerbungsweg durchlaufen wie für ein Erststudium/ erstes Fachsemester. Wir benötigen daher von Ihnen eine vollständige Bewerbung über das Studienportal "Marvin". Innerhalb des Bewerbungsportals können Sie weitere Angaben zu Ihrem bisherigen Studium machen. Sollten Sie sich für einen NC-Studiengang im Zweitstudium bewerben wollen, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung das unten stehende Formular "Begründung für ein Zweitstudium" bei.
PDF-Formular "Begründung für ein Zweitstudium"
Zur Online-BewerbungSie möchten sich für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben?
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium in Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie geltend machen, müssen Sie folgende Besonderheiten beachten:
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung.
- In Ihrem Bewerbungsantrag geben Sie neben Ihrem Studiengangwunsch alle Hochschulen an, die für Sie in Frage kommen.
Die erstgenannte Hochschule müssen Sie jedoch um ein Gutachten bitten, in dem die Bedeutung der wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudium bewertet wird. Der Anforderung des Gutachtens fügen Sie die gleichen Unterlagen bei, wie dem an »hochschulstart.de« zu richtenden Zulassungsantrag (gilt auch für nachzureichende Unterlagen). - Ist die Philipps-Universität Marburg die erstgenannte Hochschule, beachten Sie bitte folgende Fristen: Die Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens müssen zu einem Sommersemester bis zum 01.12. und zu einem Wintersemester bis zum 01.06. eingegangen sein. Für später eingehenden Unterlagen kann das Gutachten nicht mehr rechtzeitig erstellt werden.
- Die Unterlagen richten Sie bitte an das Studierendensekretariat.
- In einem ausführlichen Merkblatt der Stiftung für Hochschulzulassung sind die Informationen für Zweitstudienbewerberinnen und Zweitstudienbewerber zusammengefasst.