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Zweitstudium an der Universität Marburg
Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben gelten als Zweitstudienbewerberinnen oder Zweitstudienbewerber. Zweitstudienbewerbende können sich in Hessen pro Hochschule nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben(§ 12 HHZV).
Ausnahmen: Wer einen Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen hat und nun einen aufbauenden Masterstudiengang studieren möchten, gilt nicht als Zweitstudienbewerber*in. Informationen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang findest Du hier.
Du hast deinen ersten Studienabschluss bereits erworben und bist sogar noch hier eingeschrieben?
Ist der gewünschter Studiengang NC-frei, dann kannst Du dich online über "Marvin" in den neuen Studiengang einschreiben. Wenn Du bereits an der Universität Marburg studierst, gilt deine Bewerbung als Umschreibung / Fachwechsel. Wir benötigen zur Bearbeitung deiner Umschreibung deine Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere studiengangsspezifische Nachweise zu erforderlichen Zulassungsbedingungen (z.B. Sprachnachweise). Diese kannst Du alle während der Online-Bewerbung hochladen.
Ist der gewünschter Studiengang örtlich NC-beschränkt (Psychologie & Humanbiologie), musst du über das Bewerbungsportal "Marvin" eine neue Bewerbung anlegen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerbungen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Wenn du für deine Zweitstudienbewerbung Gründe angibst, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, musst du deiner Bewerbung die entsprechenden Nachweise als PDF-Dokument hochladen. Darüber hinaus kannst Du ein formloses Schreiben verfassen, in dem Du die Gründe für das Zweitstudium näher erläuterst. Bitte achte daraus, dass Deine aktuelle Anschrift und Kontaktdaten hinterlegt sind. Darüber hinaus sollte die Begründung von Dir unterzeichnet sein. Es müssen keine Unterlagen auf dem Postweg an die Universität Marburg versendet werden.
Ist der gewünschte Studiengang bundesweit NC-beschränkt (Humanmedizin, Pharmazie & Zahnmedizin), bewirbst Du dich für da 1. Fachsemester über Hochschulstart. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen über eine eigene Quote vergeben. Die Rangfolge der Bewerbungen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Wenn du für deine Zweitstudienbewerbung Gründe angibst, die durch die Vorlage von Dokumenten belegt werden können, musst du deiner Bewerbung die entsprechenden Nachweise als PDF-Dokument hochladen. Es müssen keine Unterlagen auf dem Postweg an die Universität Marburg versendet werden. Informationen zur Bewerbung um einen Zweitstudienplatz aus wissenschaftlichen Gründen findest Du unten.
Ermittlung der Messzahl
Die Messzahl ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen für die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der angeführten Gründe für das Zweitstudium.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums
Abschlussnote des Erststudiums Punktzahl "Ausgezeichnet" und "Sehr gut" 4 Punkte "Gut" und "Voll befriedigend" 3 Punkte "Befriedigend" 2 Punkte "Ausreichend" 1 Punkt 
Wird kein Ergebnis des Erststudiums nachgewiesen, wird das Erststudium mit 1 Punkt gewertet.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Grad der Bedeutung der Begründung für das Zweitstudium
Fallgruppen Punktzahl "Zwingende berufliche Gründe" 
liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.9 Punkte "Wissenschaftliche Gründe" 
liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.7 - 11 Punkte "Besondere berufliche Gründe" 
liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums sinnvoll ergänzt. Das ist der Fall, wenn die Verbindung beider Abschlüsse als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht von Absolvierenden einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann und die Tätigkeit nachweisbar angestrebt wird.6 Punkte "Sonstige berufliche Gründe" 
liegen vor, wenn das Zweitstudium durch die individuelle berufliche Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudium ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.4 Punkte "Familiäre Gründe" 
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlags bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.max. 2 Punkte "Keiner der vorgenannten Gründe" 
Liegen keine der vorgenannten Gründe vor, kann abhängig davon, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bsiher erbracht worden sind und in welchem Maße die Gründe von allgemeinem Interesse sind ein Zuschlag bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.1 Punkt 
Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie
Das Verfahren für Zweitstudienbewerbungen aus wissenschaftlichen Gründen in bundesweit NC-beschränkten Studiengängen unterscheidet sich vom Vorgehen im DoSV. Wenn Du dich aus wissenschaftlichen Gründen für ein Zweitstudium in einem bundesweit NC-beschränkten Studiengängen bewerben möchtest, erstellt die an erster Stelle genannte Universität ein Gutachten zu deiner Zweitstudienbewerbung. Dieses beauftragst Du parallel zu deiner Bewerbung über Hochschulstart bei der erstgenannten Hochschule. Ausführliche Informationen zur Zweitstudienbewerbung findest Du im Merkblatt von Hochschulstart (ab S. 21; siehe § 12 Abs. 3 HHZV).
Achtung: Es ist uns grundsätzlich nicht möglich, Dir vor der Bewerbung eine Rückmeldung zu den Erfolgsaussichten deiner Zweitstudienbewerbung zu geben. Wir können keine Auskunft darüber geben, ob die von Dir angeführten Gründe und die verfasste Begründung "ausreichend" oder "hinreichend" sind, um einen Platz in dieser Zulassungsquote zu geben. Das Gutachten wird ausschließlich an Hochschulstart übermittelt und fließt dort in das Zulassungsverfahren ein. Weitere Angaben sowie Aussagen zur Gewichtung der Gründe im Gutachten können wir Dir aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Bitte beachte außerdem die Hinweise im Merkblatt von Hochschulstart.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Gutachten
Das Gutachten dient dazu, die Wissenschaftlichkeit der von Dir angeführten Gründe einzuordnen. Dazu ist es notwendig, eine ausführliche Begründung beizufügen, aus dem abschließend alle Gesichtspunkte hervorgehen, die für dein Zweitstudium maßgebend sind. Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem der oben genannten Studiengänge angestrebt wird. Das Gutachten zu deiner Zweistudienbewerbung wird vom Studiendekan*in des Fachbereichs Humanmedizin erstellt und über das Studierendensekretariat beantragt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Inhalt des Begründungsschreibens
-Mach Dir bewusst, dass die Begutachtung durch fremde Personen erfolgt, die deinen wissenschaftlichen/beruflichen Werdegang nur auf Grundlage der von dir gemacht Angaben begutachten (können). Ggf. kann es sinnvoll sein, Empfehlungschreiben bezufügen.
- Aus deiner Begründung sollte plausibel und nachvollziehbar hervorgehen, warum das Zweitstudium für deine wissenschaftliche Laufbahn notwendig ist
- Die Begründung sollte deutlich machen, wieso das Zweitstudium inhaltlich auf dein Erststudium aufbaut, es sinnvoll ergänzt oder für dein konkretes wissenschaftliches Ziel erforderlich ist.
- Erläutere, wieso dein Erststudium dafür nicht ausreichend ist und lege den Fokus darauf wie ein Zweitstudium deine bisherige Qualifikation ergänzt (Wieso ist ein Zweitstudium für deinen Werdegang unerlässlich?)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Notwendige Unterlagen
- vollständige Bewerbung über Hochschulstart.de
- Ausgefülltes Anforderungsformular
- ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch
- Kopie des Abschlusszeugnisses des ersten Hochschulabschlusses
- Nachweise über Studienleistungen oder Tätigkeiten zur Begründung des Antrags
- Nachweis über abgeleisteten Dienst
Es ist ausreichend die Unterlagen als ein PDF-Dokument per E-Mail an das Studierendensekretariat zu senden.
Der postalische Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Antragsfristen
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin)
Sommersemester
Eingang der Unterlagen bis zum 1. Dezember
Wintersemester
Eingang der Unterlagen bis zum 1. Juni
Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Psychologie und Humanbiologie)
Eingang der Unterlagen bis zum 15. Juli
Später eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt, es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.
Die Unterlagen können per E-Mail an das Studierendensekretariat gesendet werden.
In einem ausführlichen Merkblatt der Stiftung für Hochschulzulassung sind die Informationen für Zweitstudienbewerbungen zusammengefasst.
Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat der Universität Marburg.