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Wohnen in Marburg

Blick auf Stadt und Schloss vom Marburger Wehr aus.
Foto: Miriam Prüßner

Freier Wohnraum ist auch in Marburg meist knapp und im Allgemeinen nicht besonders preiswert. In der Regel gilt: je zentraler der Wohnraum, desto höher die Miete.

Je früher du dich auf die Wohnungssuche vor Semesterbeginn machst, desto mehr Auswahlmöglichkeiten bieten sich dir. Am besten solltest du dir bei deiner Wohnungssuche verschiedene Unterkunftsarten in Erwägung ziehen, zum Beispiel Wohnheime, Zimmer oder Wohngemeinschaften. Die WG ist übrigens die in Marburg am häufigsten gewählte Wohnform.

In Marburg sind viele Stadtteile fußläufig zu erreichen, sodass du nicht direkt in der Innenstadt wohnen musst, um schnell und bequem zur Uni zu kommen. Neben Innen- und Altstadt bieten sich deshalb auch Ortsteile wie Wehrda oder Cappel sowie vorgelagerte Ortschaften, z.B. Cölbe, Niederweimar oder Fronhausen, als Wohnort an.

Wohnheime des Studierendenwerks

Die meisten Wohnheime für Studierende in Marburg werden vom Studierendenwerk betrieben. Auf der Website unterhält es auch eine Privatzimmerbörse einschließlich Angeboten von privaten Gästezimmern als Übergangslösung für Studierende.

Wohnungen suchen und finden

Neben der Wohnungssuche im Internet gibt es noch weitere Möglichkeiten, um in Marburg eine Unterkunft zu finden. Zimmer- und Wohnungsinserate finden sich unter anderem:

Mehrere Hände arbeiten von oben betrachtet an verschiedenen Dokumenten.
Foto: Rolf K. Wegst
  • an den Anschlagtafeln in der Mensa (Erlenring 5) oder
  • an den Anschlagtafeln in der Mensa Lahnberge,
  • im Erdgeschoss der Philosophischen Fakultät,
  • im Erdgeschoss des Hörsaalgebäudes (Biegenstraße 14),
  • in verschiedenen Marburger Studierendenkneipen und -cafés sowie
  • in einigen Marburger Einkaufszentren.

Auch ein Blick in die wöchentlich erscheinende Veranstaltungszeitschrift „EXPRESS“, die an vielen Orten in Marburg kostenlos ausliegt, sowie Zeitungsanzeigen können bei der Wohnungs- oder Zimmersuche hilfreich sein:

Ummeldung

Denk daran: Wenn du in Marburg studierst und auch hier wohnst, hast du in der Regel auch deinen Hauptwohnsitz (1. Wohnsitz) in Marburg und musst dich ummelden. In Marburg ist die Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen. Auch wenn du in Marburg umziehst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden.

Bei der An- und Ummeldung ist neben dem Personalausweis außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus, da er in den meisten Fällen nicht alle benötigten Informationen enthält.

Ein Student in der Beratung.
Foto: David Maurer

Unterstützung durch Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur monatlichen Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der Miete und
  • dem Wohnort.

Das Wohngeld wird nur nach Antragsstellung gewährt. Bevor du einen Wohngeldantrag stellst, solltest du klären, ob du einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG hast – indem du einen Antrag auf BAföG stellst. Beziehst du nämlich BAföG oder besteht der grundsätzliche Anspruch, so ist es für dich nicht möglich, Wohngeld zu erhalten. Wird dein BAföG-Antrag jedoch abgelehnt, so kann die Wohngeldbehörde daran erkennen, ob eine Gewährung von Wohngeld noch möglich ist.

Gründe für eine Gewährung von Wohngeld wären z.B. ein vom BAföG-Amt nicht akzeptierter Studienfachwechsel oder ein Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Wird BAföG nur als Darlehen gezahlt, ist ebenfalls eine Gewährung von Wohngeld möglich.

Studierende, die ein eigenes/eigene Kind/er erziehen, sollten auch dann versuchen, Wohngeld zu beantragen, wenn sie BAföG beziehen. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld von der Wohngeldstelle der Stadt Marburg beraten zu lassen.

Wohnberechtigungsschein

Der WBS berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ("Sozialwohnung"). Hierbei werden Einkommensgrenzen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ein Wohnberechtigungsschein garantiert noch keine Wohnung, sondern erst einen Platz auf der Warteliste. Die Antragstellung erfolgt beim Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Marburg.

Eine weibliche Hand schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein bedrucktes Blatt.
Foto: David Maurer

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