Alles gefunden?
Hauptinhalt

Informationen zum Teilzeitstudium

Definition

Unter einem Teilzeitstudium versteht man an der Universität Marburg eine Studienform in der die Hälfte der von der Studienordnung festgelegten Studienleistungen pro Semester erbracht werden müssen. Dabei nimmst du an den regulären Veranstaltungen teil, die im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sind. Das bedeutet, dass es keinen eigenen Stundenplan oder keine Veranstaltungen mit besonderen Zeiten für Studierende eines Teilzeitstudiums gibt.

Vorteile des Teilzeitstudiums

  1. Während eines Teilzeitstudiums werden Dir zwei Teilzeitsemester statt einem Fachsemester berechnet.
  2. Wenn die Studienordnung das Absolvieren von Prüfungen oder das Erreichen einer gewissen Mindestpunktzahl in einer bestimmten Zeit fordert kann das Teilzeitstudium eine Option sein. Bitte beachte, dass die Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums zur Verlängerungen der Fristen führen kann. Bitte kläre entsprechende Fragen dazu direkt mit deiner Fachstudienberatung des Fachbereichs ab.

Besondere Hinweise

  • Während eines Teilzeitstudiums bist du nicht berechtigt mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen ECTS zu erbringen. Bei Überschreitung, wird ein volles Fachsemester gezählt.
  • Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, bist du verpflichtet dies der Hochschule unverzüglich zu melden.
  • Ein Teilzeitstudium ist nur in zulassungsfreien Fachsemestern möglich. In Studiengängen, die zu jedem Semester zulassungsbeschränkt sind, ist grundsätzlich kein Teilzeitstudium möglich. Sind nur einzelne Semester zulassungsbeschränkt ist ab dem freien Fachsemester ein Teilzeitstudium möglich.
    Weitere Informationen zu NC-freien und NC-beschränkten Studiengängen findest Du hier.
  • Ein Doppel- oder Parallelstudium kannst du während eines Teilzeitstudiums nicht absolvieren.
  • Eine rückwirkende Inanspruchnahme eines Teilzeitstudiums für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
  • Besteht der Studiengang aus einer Fächerbindung, gilt das Telzeitstudium für alle Fächer des Studiengangs.

Kläre in der Fachstudienberatung oder im Prüfungsamt unbedingt ab, dass dem Teilzeitstudium keine Vorschriften der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zwingend entgegenstehen. Erkundige dich ebenfalls in der Fachstudienberatung oder dem Prüfungsamt, ob sich aufgrund deines Teilzeitstudiums Verlängerungen bei Prüfungsfristen oder Fristen zum Erreichen von Punktzahlen ergeben.

Bitte bedenke etwaige Konsequenzen des Teilzeitstudiums für dein BAföG, dein Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung. Bitte kläre die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf angegebene Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Als Nachweis über dein Teilzeitstudium verwende bitte den Bescheid des Studierendensekretariats über die Genehmigung des Teilzeitstudiums.

Gründe für die Beantragung eines Teilzeitstudiums

Grundlage dafür ist die Marburger Immatrikulationsverordnung, in der das Teilzeitstudium gesetzlich verankert ist.

Antragsverfahren

Das Teilzeitstudium beantragst du über deinen Students-Account direkt in Marvin. Dort kannst Du auch die erforderlichen Unterlagen hochladen. Den Antrag auf ein Teilzeitstudium kannst in jedem laufenden Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen. Empfehlenswert ist, den Antrag für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Semestern zu stellen, wobei der Antragsbeginn in das laufende Semester fallen muss.

Den Antrag auf Teilzeitstudium kannst du mehrfach wiederholt stellen, höchstens jedoch bis zur Streckung der Studiendauer auf die doppelte Regelstudienzeit. Bitte beachte, dass du für bereits abgeschlossene Semester rückwirkend kein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen kannst.

Kontakt

Solltest du allgemeine Nachfragen zum Teilzeitstudium haben, wende dich per Mail an das (studsek@uni-marburg.de).

Weiterführende Links: