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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Psychologie: Forschung und Anwendung (M.Sc.)

 

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).
  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.
  • Das Transcript of Records zur Feststellung der bisherigen Studieninhalte.
  • Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

 Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, nehmen nicht am Eignungsfeststellungsverfahren teil. 

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand folgender Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 8 Eignungspunkte erreicht werden.

1. Es werden bis zu 3,5 Eignungspunkte erworben für fachbezogene Qualifikationen aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in den Fächern Methodenlehre, experimentalpsychologisches bzw. empirisch-psychologisches Praktikum und Diagnostik, die über die mindestens geforderten Qualifikationen hinausgehen können:

  • 3,5 Eignungspunkte: mind. 45 Leistungspunkte (lt. ECTS) in den oben genannten Fächern. 
  • 2,5 Eignungspunkte: mind. 43 Leistungspunkte (lt. ECTS) in den oben genannten Fächern.
  • 1,5 Eignungspunkte: mind. 40 Leistungspunkte (lt. ECTS) in den oben genannten Fächern.
  • 0,5 Eignungspunkt: mind. 37 Leistungspunkte (lt. ECTS) in den oben genannten Fächern.

2. Es werden bis zu 4,5 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:

Note 0,7 – 1,1 (15,0 – 13,6 Notenpunkte) => 4,5 Punkte
Note 1,2 – 1,7 (13,5 – 11,9 Notenpunkte) => 3,5 Punkte
Note 1,8 – 2,3 (11,8 – 10,0 Notenpunkte) => 2,5 Punkte
Note 2,4 – 3,0 (9,9 – 7,9 Notenpunkte) => 1,5 Punkt

(Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg. Bei einem Abschluss von einer anderen Hochschule gilt die von der Hochschule ausgewiesene Dezimalnote. Eine Umrechnung in das Marburger Notensystem erfolgt nicht.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grades der Eignung von insgesamt mindestens 5 Eignungspunkten.

3. Bewerbung