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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik (M.A.)

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).

b) Der Nachweis über den Abschluss.

  • der Ersten Juristischen Prüfung
  • oder eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich der Rechtswissenschaften, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaften, Psychologie, Regionalwissenschaften, Geographie, Religionswissenschaft, Gender Studies, Archiv- und Dokumentationswissenschaft oder Übersetzungswissenschaft,
  • oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

c) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

d) Tabellarischer Lebenslauf im Umfang von 1-2 DIN-A4 Seiten.

e) Ein Schreiben in Umfang von nicht mehr als 2 DIN-A4 Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Erwartungshaltung an den Masterstudiengang „Internationale Strafjustiz: Recht, Geschichte, Politik“ an der Philipps-Universität Marburg darlegt sowie ihre/seine fachbezogene Eignung, die sich auf persönlichen Einsatz, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit (v.a. in der gemeinsamen Arbeit in Lehrveranstaltungen), selbstreflexives Arbeiten, Praxiserfahrung im Bereich der für geschichtswissenschaftliche Absolventinnen und Absolventen interessante Berufsfelder, fremdsprachliche Kompetenz und fachwissenschaftlich bezogene Auslandsaufenthalte oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit geschichtswissenschaftlichen Themen (z.B. in der Bachelorarbeit) bezieht.

f) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das zuvor genannte Schreiben oder den Lebenslauf beziehen.

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 20 Eignungspunkte erreicht werden.

Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 10 Eignungspunkte erreicht haben.

3. Zur Bewerbung