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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Economics and Institutions (M.Sc.)

1. Einzureichende Dokumente

a) Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals).

b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.

c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte und der Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften sowie der zugehörigen Hilfswissenschaften (z.B. Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler/innen, Statistik) im Umfang von mindestens 90 Leistungspunkten (lt. ECTS).

d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

e) Schreiben in englischer Sprache im Umfang von ca. 2 Din-A4-Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine persönliche fachbezogene Eignung darlegt, die sich auf die oben genannten Kriterien der persönlichen fachbezogenen Eignung bezieht und begründet, warum er/sie den Masterstudiengang Economics and Institutions mit institutionenökonomischem Schwerpunkt in Marburg gewählt hat.

f) Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite).

g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen.

2. Verfahren auf Grundlage der eingereichten Dokumente 

  • Insgesamt können im Eignungsfeststellungsverfahren bis zu 8 Eignungspunkte erreicht werden
  • Als geeignet gilt, wer mindestens 7 Punkte erreicht hat

Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien:

a) Für die Gesamtnote werden in folgender Weise Punkte vergeben:
Notenpunkte 15,0 bis 13,0 (Dezimalnote 0,7 bis 1,3) = 4 Punkte
Notenpunkte 12,9 bis 10,9 (Dezimalnote 1,4 bis 2,0) = 3 Punkte
Notenpunkte 10,8 bis 8,6 (Dezimalnote 2,1 bis 2,8) = 2 Punkte
Notenpunkte 8,5 bis 7,0 (Dezimalnote 2,9 bis 3,3) = 1 Punkt
Notenpunkte 6,9 bis 5,0 (Dezimalnote 3,4 bis 4,0) = 0 Punkte

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg.

b) Ergänzende fachbezogene Qualifikationen aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (maximal 3 Punkte).

  • Nachweis volkswirtschaftlicher Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte einschlägige Vertiefungs- und/oder Abschlussmodule.

c) Schreiben und ergänzende Kriterien (maximal 1 Punkt).

  • In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen und ihre/seine Erwartungshaltung für die Aufnahme eines Studiums des Master of Science in Economics and Institutions am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg darlegen.
  • Ergänzende Kriterien, z. B. Studiendauer, Auslandsstudium, einschlägige Berufspraxis etc.

3. Auswahlgespräch

Die Eignungsfeststellungskommission lädt alle Bewerberinnen und Bewerber, die in dem schriftlichen Eignungsfeststellungsverfahren nach Punkt 2 mindestens 5 Punkte erzielt haben, zu einem telefonischen oder persönlichen Gespräch von 15 bis 30 Minuten Dauer ein.

Gegenstand des Gesprächs sind Fragen nach den institutionen-ökonomischen Kenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers. Daneben geht es darum, die Erwartungshaltung der Bewerberin oder des Bewerbers im Hinblick auf den anvisierten Schwerpunkt Institutionenökonomie und die allgemeine Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers, ein wissenschaftlich orientiertes Masterstudium erfolgreich absolvieren zu können, herauszufinden.

Für festgestellte institutionenökonomische Kenntnisse und festgestellte Erwartungshaltung nebst der Fähigkeit, das Studium erfolgreich absolvieren zu können, werden insgesamt bis zu 2 Punkte vergeben.

Wer dann einen Grad der Eignung von mindestens 7 Punkten hat, wird zum Studium zugelassen.

4. Bewerbung