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Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Friedens- und Konfliktforschung (M.A.)

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).

b) Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote.

c) Das Transcript of Records zur Feststellung Ihrer bisherigen Studieninhalte.

d) Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

e) Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite).

f) Schreiben im Umfang von ca. 3 Din-A4-Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine persönliche fachbezogene Eignung darlegt, die sich auf die unten genannten Kriterien bezieht.

g) ggf. weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf die oben genannten Kriterien beziehen.

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 110 Eignungspunkte erreicht werden.

2.1. Es werden bis zu 60 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte nach folgendem Schlüssel vergeben:

  • Notenpunkte 13,9 bis 15,0 (= Dezimalnote 1,0 bis 0,7) = 60 Punkte
  • Notenpunkte 12,7 bis 13,8 (= Dezimalnote 1,4 bis 1,1) = 55 Punkte
  • Notenpunkte 11,9 bis 12,6 (= Dezimalnote 1,7 bis 1,5) = 51 Punkte
  • Notenpunkte 10,9 bis 11,8 (= Dezimalnote 2,0 bis 1,8) = 46 Punkte
  • Notenpunkte 10,0 bis 10,8 (= Dezimalnote 2,3 bis 2,1) = 31 Punkte
  • Notenpunkte 8,9 bis 9,9 (= Dezimalnote 2,7 bis 2,4) = 36 Punkte
  • Notenpunkte 7,9 bis 8,8 (= Dezimalnote 3,0 bis 2,8) = 31 Punkte

Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg.

2.2. Es werden bis zu 14 Eignungspunkte für das Eignungssschreiben  bzw. Schreiben zur Erwartungshaltung für die Aufnahme des Studiums im Hinblick auf ein Verständnis der fachlichen Ausrichtung des Studiengangs, einer angemessenen Erwartungshaltung und der Qualität der narrativen Darstellung der persönlichen und fachbezogenen Eignung vergeben. 

2.3. Es werden bis zu 10 Eignungspunkte für nachgewiesene einschlägige Auslandserfahrung im Rahmen eines Studiums, Praktikums oder beruflicher Tätigkeiten von je mindestens einem Monat vergeben (pro Monat zwei Punkte).

2.4. Es werden bis zu 10 Eignungspunkte in Abhängigkeit vom Grad der Einschlägigkeit für das relevantes Vorwissen vergeben. Der Nachweis kann erfolgen durch zum Beispiel eine einschlägige Bachelorarbeit oder ein Schwerpunktstudium.

2.5. Es werden je nach Sprachniveau und Anzahl der Sprachen bis zu 6 Eignungspunkte für weitere fremdsprachliche Kompetenzen, neben Englisch, auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates vergeben (2 Punkte pro Sprache).

2.6. Es werden bis zu 10 Eignungspunkte für ehrenamtliche Tätigkeit vergeben (2 Punkte pro Tätigkeit, die über drei Monate andauerte).

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung von insgesamt mindestens 75 Eignungspunkten.

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