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Informationen zur Exmatrikulation

Was ist eine Exmatrikulation?

Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Sie als Student*in nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

Gibt es Fristen?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten.

Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?

Die Exmatrikulation wird nach Übermittlung des entsprechend ausgefüllten Antrags ausgeführt. Den Antrag können Sie über das Marvin-Portal stellen.
Wenn Sie den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweisen, werden Sie automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigen Sie diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um Ihre Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlem Ihnen dringend, sich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren.

Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation finden Sie in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes (Link siehe unten).

Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren

Wenn Sie bereits zurückgemeldet sind, können Sie sich bis max. einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren. Bei einer Exmatrikulation innerhalb der ersten vier Semesterwochen, erhalten Sie den überwiesenen Semesterbeitrag abzgl. eines Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 30,-€ zurück. Voraussetzung ist , dass Sie nach gestelltem Online-Antrag auf Exmatrikulation und Rückzahlung ihre bereits erhaltenen Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) postalisch an das Studierendensekretariat zurücksenden.

Hinweis: Dies ist nicht möglich, wenn Sie nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert haben (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).

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