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Informationen zur Exmatrikulation

Was ist eine Exmatrikulation?

Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du als Student*in nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

Gibt es Fristen?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Du kannst eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt dir der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten.

Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?

Die Exmatrikulation wird nach Übermittlung des entsprechend ausgefüllten Antrags ausgeführt. Den Antrag kannst du über das Marvin-Portal stellen.
Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren.

Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes (Link siehe unten).

Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren

Wenn du bereits zurückgemeldet bist, kannst du dich bis max. einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren. Bei einer Exmatrikulation innerhalb der ersten vier Semesterwochen, erhältst du den überwiesenen Semesterbeitrag abzgl. eines Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 30,- € zurück. Voraussetzung ist , dass du nach gestelltem Online-Antrag auf Exmatrikulation und Rückzahlung deine bereits erhaltenen Semesterunterlagen (Stammdatenblatt und Studienausweis) postalisch an das Studierendensekretariat zurücksendest.

Hinweis: Dies ist nicht möglich, wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).

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