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Informationen zur Exmatrikulation
Was ist eine Exmatrikulation?
Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Hochschule eingeschrieben.
Gibt es Fristen?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit direkt oder für einen späteren Zeitpunkt im Semester beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.
Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?
Die Exmatrikulation wird direkt in Marvin beantragt.
Wenn du den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweist, wirst du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung. Ggf. benötigst du diese später zur Vorlage bei der Rentenversicherung um deine Hochschulausbildung anrechnen zu lassen. Eine solche Bescheinigung wird ebenfalls bei einem Studienortswechsel benötigt. Wir empfehlen dir dringend, dich über das Marvin-Portal formgerecht zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit.
Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Ich bin bereits zurückgemeldet und möchte mich exmatrikulieren, kriege ich den Semesterbeitrag zurück? (Rücktritt)
Die Exmatrikulation kannst Du jederzeit über Marvin stellen. Den Semsterbeitrag erhälst Du lediglich dann zurück, wenn du innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Rücktritt stellst. In diesem Fall erhältst du den überwiesenen Semesterbeitrag abzgl. eines Verwaltungsbeitrags in Höhe von 30,- € zurück. Bei Fragen wende dich bitte an das Studierendensekretariat.
Hinweis: Dies ist nicht möglich, wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).
Wie lange kann ich das Deutschlandticket noch nutzen?
Die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandtickets für Studierende entfällt mit der Exmatrikulation. Sobald deine Exmatrikulation durch die Sachbearbeitung genehmigt wurde, verfällt auch dein aktiviertes D-Ticket. Das gilt auch, wenn Du dich im laufenden Semester exmatrikulierst. Wir weisen expliziet daraufhin, dass keine Rückzahlung des bereits entrichteten Semsterbeitrags erfolgt außerhalb der Rücktrittsfrist erfolgt. Wenn Du die Exmatrikulation zum Ablauf eines Semesters (30.09. oder 30.04.) beantragst, kannst Du das D-Ticket bis zum Ende des jeweiligen Semesters nutzen.
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