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Informationen zur Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation beendet deine Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation bist du nicht mehr als Studierende*r an der Universität Marburg eingeschrieben. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du jederzeit über Marvin stellen. Die Exmatrikulationsbescheinigung steht Dir dann in Marvin zum Download bereit, sie wird nicht postalisch versendet. Nach der Exmatrikulation steht Dir der Accouint noch zwei Wochen zur Verfügung, der Zugriff auf den Studienausweis und das Deutschland-Ticket entfällt mit dem Datum der Exmatrikulation.

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Die Exmatrikulation kannst Du direkt oder für einen späteren Zeitpunkt im Semester über Marvin beantragen. So bleibt dir der Studierendenstatus bis zum Ende des jeweiliegen Semesters erhalten.

Weitere Informationen zu einer Exmatrikulation findest du in § 11 der Immatrikulationssatzung der Universität Marburg sowie in § 65 des Hessischen Hochschulgesetzes.

Rücktritt von der Einschreibung

Gemäß § 11 Abs. 4 der Immatrikulationssatzung gewähren wir die Möglichkeit von der Einschreibung zurückzutreten, wenn Du das Studium, für bereits vollständig eingeschrieben wurdest, doch nicht antreten möchtest. Dies ist bis max. vier Wochen nach Vorlesungsbeginn eines Semesters möglich. Den Rücktritt beantragst Du bitte über Marvin oder sendest das  Formular per Mail an .

Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Semesterbeitrags ist nur möglich, wenn es sich um einen Rücktritt handelt und der Antrag fristgerecht gestellt wurde. Ist der Antrag korrekt eingegangen und vom Studierendensekretariat abgeschließend geprüft, erhälst Du den  Semesterbeitrag abzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € zurück (VwKostO-MWK vom 19.12.2013, Anlage 1 – Verwaltungskostenverzeichnis Nr. 272). Bei Fragen wende dich bitte per E-Mail an das Studierendensekretariat.

Hinweis: Wenn du nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert hast ist ein Rücktritt ausgeschlossen (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).

Exmatrikulation von Amtswegen

Wenn Du Dich nicht um eine ordnungsgemäße Rückmeldung kümmerst, wirst Du automatisch "von Amts wegen" exmatrikuliert. Dies erfolgt ohne Bescheinigung.Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ also eine von Universität Marburg eingeleitete Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Ende eines gerade abgelaufenen Semesters, auf der Rechtsgrundlage des § 65 HessHG i. V. m. § 11 der Immatrikulationssatzung bei Vorliegen nachfolgender Sachverhalte:

  • Beendigung des Studiums nach erfolgreich bestandender Abschlussprüfung
  • Bei fehlender oder unvollständiger Zahlung des Semesterbeitrags oder der Säumnisgebühr
  • Nichterfüllung der Krankenversicherungsverpflichtung
  • Meldung der Krankversicherung über einen Zahlungsverzug in den Beiträgen
  • Engültiges Ende des Studiengangs (Studiengangsschließung)
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfunsgleistung, der Zwischen- oder Abschlussprüfung (§ 65 Abs. 2 HessHG)
  • wenn vier aufeinanderfolgende Semester keine Leistung erbracht wurden (§ 65 Abs. 4 HessHG

Die Exmatrikulation von Amts wegen (§ 11 Abs. 3 Immatrikulationssatzung) wird Dir mit dem Ankündigungsbescheid etwa zwei Wochen vor der endgültigen Exmatrikulation über Marvin angekündigt. Die Bereitstellung deer Bescheide erfolgt gemäß § 11 Abs. 3 der Immatrikulationssatzung elektronisch. Zusätzlich dazu erhälst Du mehrere E-Mails zur Erinnerung an die Rückmeldung.  

Gültigkeit des Deutschlandtickets

Die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandtickets für Studierende entfällt mit der Exmatrikulation. Sobald der Exmatrikulationsantrag durch die Sachbearbeitung genehmigt wurde, verfällt auch das aktivierte D-Ticket. Das gilt auch, bei einer Exmatrikulation im laufenden Semester. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterende, erfolgt keine anteilige Erstattung, die Fahrberechtigung verfällt mit sofortiger Wirkung. Nur wenn die Exmatrikulation zum Ablauf eines Semesters (30.09. oder 30.04.) beantragt wird, kann das D-Ticket bis zum Ende des jeweiligen Semesters genutzt werden.

Streichung eines Studienganges/Studienfaches

Wenn Du mehrere Studiengänge parallel studierst und nur ein Fach beenden möchtest, dann stelle bitte über Marvin einen Antrag auf Streichung eines Studienganges/Studienfaches. In diesem Fall erhälst Du keine Exmatrikulationsbescheinigung, da Du weiterhin an der Universität Marburg eingeschrieben bist. Im Dokument "Stammdatenblatt und Studienverlaufsbescheinigung" ist nachvollziehbar, wann das Fach beendet wurde. Den Antrag kannst Du direkt über Marvin stellen.

Bei Fragen dazu wende Dich bitte an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de .

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