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Rückmeldung zum Sommersemester 2026

Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Die automatische Rückmeldung erfolgt automatisch mit der fristgerechten Zahlung. In der Regel ist die Rückmeldung 5-7 Werktage nach der Zahlung abgeschlossen. Am Ende der Seite findest Du eine Übersicht mit den häufigsten Gründe, die eine automatische Rückmeldung verhindern. Bei Fragen oder Problemen, wende dich gerne per an das Studierendensekretariat.

Der  Semesterbeitrag für das Sommersemester 2026 steht voraussichtlich im Januar fest.

Sämtliche Bescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung, BaFöG-Bescheinigung uvm.) stehen direkt nach der erfolgreichen Rückmeldung im Marvin Portal zum Download bereit.

Seit dem Wintersemester 25/26 steht euch der Studierendenausweis dann nur noch digital zur Verfügung. Alle Informationen und Details zur Umstellung findet ihr hier.

Rückmeldefristen

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 25/26 ist am 26.08.2025 abgelaufen.

Sommersemester 2026
Rückmeldefrist: 15.01.2026 bis 25.02.2026
Nachfrist (Ausschlussfrist): 20.03.2026 (Achtung: Säumnisgebühr!)

Für die Einhaltung der Rückmeldefrist musst Du beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauern kann. Bitte reiche deine Überweisung deshalb frühzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist bei deiner Bank ein. Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag d.h. während der Nachfrist ein, werden 30,- € Säumnisgebühr fällig. Das bedeutet für dich einen finanziellen Mehraufwand. Die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühr durchgeführt. Bei der Nachfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, somit ist eine Rückmeldung danach ausgeschlossen und Du wirst exmatrikuliert.

Bankdaten / Kontodaten 

Als Verwendungszweck trägst Du deinen Namen und deine Matrikelnummer ein. Nur so kann der Betrag eindeutig deinem Students-Account zugeordnet werden.

Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen

Den Status Deiner Rückmeldung kannst Du über deinen Marvin-Account verfolgen.

Hinweis: Du kannst dich im MARVIN-Portal durch die Selbstbedienungsfunktionen u.a. über den Stand deiner Rückmeldung informieren. Dort hast du auch die Möglichkeit, deine Adresse zu ändern. Über die Uni-App, kannst Du dir den digitalen Studierendenausweis einrichten. Alle Infos dazu findest Du hier.

Folgen der Nicht-Rückmeldung

Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und wird gemäß § 59 HessHG "von Amts wegen" exmatrikuliert. Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung auf der die Dauer deines Studiums und dein Abschluss zu finden sind. Das Fehlen einer Exmatrikulationsbescheinigung  kann bei der Nachweispflicht gegenüber der Rentenversicherung zu Problemen führen. Wir empfehlen Dir daher dringend, dich über Marvin formgerecht zu exmatrikulieren, wenn Du dein Studium beendet möchtest. Details dazu findest du hier.

Teilzahlung des Semesterbeitrags

Wir bieten die Möglichkeit, den Betrag in kleineren Raten zu begleichen. Für eine Rückmeldung in das Folgesemester ist dabei entscheidend, dass der vollständige Betrag bis zum Ablauf der Nachfrist (inkl. 30,- € Säumnisgebühr) vollständig auf dem Konto der Universität Marburg eingegangen ist. Die Höhe der einzelnen Zahlungen können eigenständig festgelegt. 

Gründe, die eine automatische Rückmeldung verhindern

Bei Fragen dazu wende dich bitte an den jeweiligen Studienservice:

Als Masterstudierende*r: 
Als Bachelor, Staatsexmanens Studierende*r:
Als Studierender mit ausländischer HZB:

Es gibt verschiedene Rückmeldehindernisse, die eine Rückmeldung in das nächste Semester zunächst verhindern. Im Folgenden haben wir die häufigsten Rückmeldehindernisse aufgeführt. 

  • Auslaufende Prüfungsordnung

    Sollte die Prüfungsordnung deines Studiengangs auslaufen, so wurdest du darüber vorab von deinem Prüfungsbüro per Mail informiert. Bitte nimm mit dem Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären. Die Kontaktdaten der Prüfungsbüros an den Fachbereichen findest Du hier.

  • Sperren in Marvin

    Bitte überprüfe, ob eine Sperre im Marvin-Portal vorliegt. In diesem Fall wird dir ein entsprechender Hinweis nach dem Login unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice  - Mein Status angezeigt. Es gibt unterschiedliche Sperren, deren Aufhebung Du zum Teil direkt über Marvin beantragen kannst wenn Du die dazu notwendigen Dokumente hochlädst. Bei Fragen zu Sperren wende dich bitte an das .

  • Engültige Einschreibung Vorklinik

    Solltest du Teilstudienplatzinhaber*in im Studiengang Humanmedizin sein, wirst du mit bestandenem Physikum exmatrikuliert. Solltest du die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschreiten und möchtest darüber hinaus immatrikuliert bleiben, benötigen wir einen Nachweis, dass du das Physikum noch nicht angetreten / bestanden hast. Wir empfehlen dir, dich jedes Semester für einen Vollstudienplatz im höheren Fachsemester über Marvin zu bewerben. Für einen Vollstudienplatz kannst du dich sowohl in der Vorklinik als auch in der Klinik bewerben.

  • Fehlender Krankenkassennachweis / Zahlungsverzug

    Fehlender Krankenkassennachweis
    Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens wird uns dein Versicherungsstatus elektronisch übermittelt. Bist du privat versichert, benötigen wir eine elektronische Meldung über die Befreiung von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

    Zahlungsverzug
    Deine Krankenversicherung hat uns mitgeteilt, dass ein Zahlungsverzug deiner Beiträge vorliegt. Kontaktiere deine Krankenkasse um den Ausgleich deines Beitragskontos zu erwirken. Im Anschluss kann die Krankenkassen uns den korrigierten Status (M13-Meldung) digital übermittelt.

    Weitere Informationen findest du hier.