Hauptinhalt
Rückmeldung zum Wintersemester 2023/2024
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Wie melde ich mich zurück?
Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Auf dem Überweisungsformular müssen Ihr Name sowie Ihre Matrikel-Nr. unter "Verwendungszweck" eingetragen sein. Nur so kann der Betrag eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden.
Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen
Nach Zahlungseingang versendet das Studierendensekretariat die Stammdaten mit Studierendenausweis an die in MARVIN hinterlegte Postanschrift.
Hinweis: Sie können sich im MARVIN-Portal durch die Selbstbedienungsfunktionen u.a. über den Stand Ihrer Rückmeldung informieren. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Adresse zu ändern.
Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags sowie dessen Zusammensetzung gibt es auf unserer Seite "Informationen zu Beiträgen und Gebühren".
Bitte überprüfen Sie vor der Überweisung, ob sich in Ihrem Konto ein Guthaben oder ein noch offener Betrag befindet. Sollte dies der Fall sein, überweisen Sie bitte nur die Differenz zum aktuellen Semesterbeitrag.
Welche Fristen muss ich einhalten?
Rückmeldefrist: 03.07.2023 bis 31.08.2023
Nachfrist (Ausschlussfrist): 22.09.2023 (Achtung: Säumnisgebühr!)
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauern kann. Bitte reichen Sie Ihre Überweisung deshalb frühzeitig vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank ein.
Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag d.h. während der Nachfrist ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand. Die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühr durchgeführt.
Bei der Nachfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, somit ist eine Rückmeldung danach ausgeschlossen, folglich werden Sie exmatrikuliert.
Folgen der Nichtrückmeldung!
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und Sie werden gemäß § 59 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) "von Amts wegen" exmatrikuliert. Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung auf der die Dauer Ihres Studiums und Ihr Abschluss zu finden sind. Das Fehlen einer Exmatrikulationsbescheinigung kann bei der Nachweispflicht gegenüber der Rentenversicherung zu Problemen führen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren.
Warum bin ich noch nicht rückgemeldet?
Dies kann verschiedene Gründe haben, die Sie selbst im Marvin Portal überprüfen können. Bitte überprüfen Sie den Status ihrer Rückmeldung selbstständig und rechtzeitig vor bzw. während des Rückmeldezeitraums im Marvin.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Adresse/Umzug
Bitte überprüfen Sie VOR der Rückmeldung, ob Ihre Adressdaten in Marvin-Portal aktuell sind.
Loggen Sie sich dazu mit dem Students-Account in Marvin ein gehen zu Mein Studium – Studienservice. Ihre Adresse können Sie unter dem Punkt Kontaktdaten selbstständig ändern. Sollten Sie bemerken, dass Ihre Unterlagen an eine falsche Adresse versendet wurden, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Eingang des Semesterbeitrags
Ob der Semesterbeitrag korrekt und rechtzeitig eingegangen ist, können Sie unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice einsehen. Unter dem Reiter Zahlungen können Sie den Eingang Ihrer Zahlung überprüfen.
Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen sein, so überweisen Sie bitte nachträglich die Differenz und zusätzlich die Säumnisgebühr.
Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein überprüfen Sie, ob der Verwendungszweck (Ihre Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Zur Überprüfung senden Sie bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges an das Studierendensekretariat.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auslaufende Prüfungsordnung
Sollte die Prüfungsordnung ihres Studiengangs auslaufen, so wurden Sie darüber vorab von ihrem Prüfungsbüro per Mail darüber informiert. Bitte nehmen Sie mit dem Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sperren in Marvin
Bitte überprüfen Sie, ob eine Sperre im Marvin-Portal vorliegt. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechender Hinweis nach dem Login unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice - Mein Status angezeigt.
-
Vorläufige Einschreibung Vorklinik
Sollten Sie Teilstudienplatzinhaber*in im Studiengang Humanmedizin sein, können Sie nur bis zum Physikum eingeschrieben bleiben. Sollten Sie die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschreiten und möchten darüber hinaus immatrikuliert bleiben, benötigen wir einen Nachweis des Fachbereichs Medizin, dass sie das Physikum noch nicht angetreten/bestanden haben. Diese Nachweise erhält das Studierendensekretariat in der Regel automatisch vom Fachbereich sobald die Prüfungsanmeldungen /-ergebnisse vorliegen. Dies kann ggf. auch erst zum Ende der Rückmeldefrist erfolgen. -
Fehlender Krankenkassennachweis
Im Rahmen des digitalen Meldeverfahrens wird uns Ihre Krankenversicherungsbescheinigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Sind Sie privat versichert, so benötigen wir eine Kopie der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen finden Sie hier. -
Sperre ausgelöst durch Krankenkasse / Sperre fehlender Krankenkassenbeitrag
Diese Sperren zeigen an, dass Sie z.B. die Krankenkasse gewechselt haben, Beiträge nicht gezahlt haben o.ä. In diesem Fall müssen Sie sich an ihre Krankenkasse wenden um den individuell vorliegenden Sachverhalt zu klären. -
Sperre Masterbewerber
Diese Sperre liegt vor, sollten Sie sich derzeit im Bewerbungsprozess für einen Masterstudienplatz bei uns befinden. Diese Sperre sorgt dafür, dass Ihre Rückmeldung erst dann durchgeführt wird, wenn klar ist, ob Sie einen Studienplatz im Master bekommen und diesen auch annehmen möchten.
Sind Sie bereits im ersten Semester ihres Masterstudiums eingeschrieben und bekommen die Masterbewerber Sperre angezeigt, so müssen Sie zur Rückmeldung noch ihr Bachelorzeugnis in der Masterabteilung einreichen. Frist und Form der Nachreichung des Bachelorzeugnisses entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang. Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Masterabteilung auf. -
Sperre Umschreibung
Diese Sperre liegt vor, wenn Sie eine Bewerbung bzw. einen Umschreibungsantrag eingereicht haben. Die Sperre bewahrt Sie davor in das aktuell bestehende Fach zurückgemeldet zu werden. Sobald ihre Bewerbung / Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, kann die Rückmeldung in den neuen Studiengang erfolgen. -
Sperre Prüfung nicht / endgültig nicht bestanden
Die Sperre liegt vor, sollten Sie z.B. den Prüfungsanspruch in einem Studienfach/Studiengang verloren haben. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs. Ihnen steht es frei, die Umschreibung in ein anderes Fach oder die Exmatrikulation zu beantragen. -
Sperre Abschlussprüfung nicht bestanden
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs, können Sie dafür nicht mehr zurück. Sie haben die Möglichkeit ein anderes Fach zu studieren oder die Exmatrikulation zu beantragen. -
Sperre Beurlaubung
Sie haben einen Antrag auf Beurlaubung eingereicht. Sobald dieser Antrag abschließend bearbeitet wurde, kann die Rückmeldung erfolgen und Sie erhalten ihre Semesterunterlagen mit entsprechendem Vermerk. -
Andere Sperren / Sperren sonstige Gründe
Sollten Sie andere Gründe im Reiter Sperren angezeigt bekommen, deren Grund Sie nicht kennen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Studierendensekretariat auf.
-
Kontakt
Bitte lesen Sie die FAQ sorgfältig, bevor Sie mit den jeweils zugeordneten Abteilungen Kontakt aufnehmen. In den meisten Fällen lassen sich Probleme mit der Rückmeldung selbstständig klären. Vielen Dank!