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Rückmeldung zum Sommersemester 2023
Eingeschriebene Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Wie melde ich mich zurück?
Der Zahlungseingang des Semesterbeitrages bei der Philipps-Universität Marburg gilt als Rückmeldeerklärung. Auf dem Überweisungsformular müssen Ihr Name sowie Ihre Matrikel-Nr. unter "Verwendungszweck" eingetragen sein. Nur so kann der Betrag eindeutig Ihrem Namen zugeordnet werden.
Konto:
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen
Nach Zahlungseingang versendet das Studierendensekretariat die Stammdaten mit Studierendenausweis an Ihre Postanschrift.
Hinweis: Sie können sich im MARVIN-Portal durch die Selbstbedienungsfunktionen u.a. über den Stand Ihrer Rückmeldung informieren!
Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags sowie dessen Zusammensetzung gibt es auf unserer Seite "Informationen zu Beiträgen und Gebühren".
Welche Fristen muss ich einhalten?
Rückmeldefrist: 02.01.2023 bis 22.02.2023
Nachfrist (Ausschlussfrist): 24.03.2023 (Achtung: Säumnisgebühr!)
Für die Einhaltung der Rückmeldefrist müssen Sie beachten, dass der Zahlungsweg etwa 8 bis 10 Tage dauert kann, d.h. Sie müssen Ihre Überweisung spätestens 8 bis 10 Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist bei Ihrer Bank abgeben.
Geht der Betrag nach dem letzten Rückmeldetag erst in der Nachfrist ein, werden 30,00 Euro Säumnisgebühren fällig. Das bedeutet für Sie einen finanziellen Mehraufwand und die Rückmeldung wird erst nach Zahlungseingang der Säumnisgebühren innerhalb der Nachfrist (verspätete Rückmeldung) durchgeführt.
Für die verspätete Rückmeldung wird eine Nachfrist festgesetzt. Dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. eine Rückmeldung ist danach nicht mehr möglich, folglich werden Sie exmatrikuliert.
Folgen der Nichtrückmeldung!
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und ist gemäß § 59 HHG (Hessisches Hochschulgesetz) zu exmatrikulieren. Bitte bedenken Sie, dass diese Exmatrikulation von Amtswegen Nachteile hat, die Ihnen später Geld und Aufwand kosten können. Wenn Sie sich nicht für das nächste Semester zurück melden (z.B. indem Sie den Semesterbeitrag nicht in der angegebenen Frist überweisen), werden Sie von "Amts wegen" exmatrikuliert. Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung, auf der die Dauer Ihres Studiums und Ihr Abschluss zu finden ist - Daten, die Ihre Rentenversicherung benötigt sowie auch für eine Bewerbung an einer anderen Uni unabdingbar sind. Im Nachhinein ist eine Exmatrikulationsbescheinigung nur sehr umständlich zu erhalten. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Hilfe des unten angegebenen Formulars formgerecht zu exmatrikulieren, statt einfach nur die Zahlung des Semesterbeitrags wegzulassen.
Warum bin ich noch nicht rückgemeldet?
Dies kann verschiedene Gründe haben, die Sie selbst im Marvin Portal überprüfen können. Bitte überprüfen Sie den Status ihrer Rückmeldung selbstständig und rechtzeitig vor bzw. während des Rückmeldezeitraums im Marvin Portal.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Adresse/Umzug
Bitte überprüfen Sie VOR der Rückmeldung, ob Ihre Adressdaten in Marvin aktuell sind. Diese können Sie selbstständig jederzeit ändern. Loggen Sie sich dazu mit dem Students-Account in Marvin ein gehen zu Mein Studium – Studienservice und überprüfen bzw. ändern Sie Ihre Adresse über den Punkt Kontaktdaten. Sollte die Rückmeldung vor der Änderung erfolgt sein und die Unterlagen wurden an die falsche Adresse versendet, dann melden Sie sich beim Studierendensekretariat, um nach den Optionen einer Neuausstellung zu fragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Eingang des Semesterbeitrags
Ob der Semesterbeitrag in der richtigen Höhe und rechtzeitig innerhalb der Frist eingegangen ist, können Sie überprüfen, in dem Sie sich mit ihrem Students-Account bei Marvin einloggen, den Punkt Mein Studium – Studienservice aufrufen und im Punkt Zahlungen den Eingang des Geldes überprüfen.
Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen sein, so überweisen Sie einfach noch nachträglich die Differenz bzw. zusätzlich die Säumnisgebühr innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein, dann sollten Sie überprüfen ob der Verwendungszweck (ihre Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Im Zweifel senden Sie bitte einen Beleg der Überweisung mit den Angaben zu Überweisungsdatum, Kontodaten, Verwendungszweck und Höhe des Betrags an das Studierendensekretariat und bitten um die Überprüfung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auslaufende Prüfungsordnung
Sollte die Prüfungsordnung ihres Studiengangs auslaufen, so wurden Sie darüber vorab von ihrem Prüfungsbüro per Mail darüber informiert. Bitte nehmen Sie mit dem Prüfungsbüro/Studierendensekretariat Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sperren in Marvin
Bitte überprüfen Sie, ob eine Sperre im Marvin Portal vorliegt. Sollte eine Sperre vorliegen, so wird Ihnen diese nach dem Login unter dem Punkt Mein Studium – Studienservice unter Mein Status angezeigt.
Vorläufige Einschreibung Vorklinik
Sie haben einen Teilstudienplatz in Medizin und können nur bis zum Physikum eingeschrieben bleiben. Sollten Sie die Regelstudienzeit von 4 Semestern überschreiten und möchten rückgemeldet werden, so benötigen wir einen Nachweis des Fachbereichs, dass sie das Physikum noch nicht angetreten/bestanden haben. Diese Nachweise erhält das Studierendensekretariat in der Regel automatisch vom Fachbereich sobald die Prüfungsanmeldungen /-ergebnisse vorliegen. Dies kann ggf. auch erst zum Ende der Rückmeldefrist erfolgen.Fehlender Krankenkassennachweis
Liegt diese Sperre vor, so müssen Sie, um rückgemeldet werden zu können, dem Studierendensekretariat eine aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung (Titel: Krankenversicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“) vorlegen (per Mail oder Post). Eine Mitgliedsbescheinigung reicht nicht aus. Sind Sie privat versichert, so benötigen wir eine Kopie der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung.Sperre ausgelöst durch Krankenkasse / Sperre fehlender Krankenkassenbeitrag
Diese Sperren liegen vor, sollten Sie z.B. die Krankenkasse gewechselt haben, Beiträge nicht gezahlt haben o.ä. Bitte kontaktieren Sie ihre Krankenkasse und bitten darum die Universität (per Post/per Mail) darüber zu informieren, sobald der individuell vorliegende Sachverhalt geklärt ist.Sperre Masterbewerber
Diese Sperre liegt vor, sollten Sie sich derzeit im Bewerbungsprozess für einen Masterstudienplatz bei uns befinden. Diese Sperre sorgt dafür, dass Ihre Rückmeldung erst dann durchgeführt wird, wenn klar ist, ob Sie einen Studienplatz im Master bekommen und diesen auch annehmen möchten.
Sind Sie bereits im ersten Semester ihres Masterstudiums eingeschrieben und bekommen die Masterbewerber Sperre angezeigt, so müssen Sie zur Rückmeldung noch ihr Bachelorzeugnis in der Masterabteilung einreichen. Frist und Form der Nachreichung des Bachelorzeugnisses entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang. Bei Problemen nehmen Sie bitte Kontakt zur Masterabteilung auf.Sperre Umschreibung
Diese Sperre liegt vor, wenn Sie eine Bewerbung bzw. einen Umschreibungsantrag eingereicht haben. Die Sperre bewahrt Sie davor in das aktuell bestehende Fach zurückgemeldet zu werden. Sobald ihre Bewerbung / Antrag auf Zulassung bearbeitet wurde, kann die Rückmeldung in den neuen Studiengang erfolgen.Sperre Prüfung nicht / endgültig nicht bestanden
Die Sperre liegt vor, sollten Sie z.B. den Prüfungsanspruch in einem Studienfach/Studiengang verloren haben. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Prüfungsbüro ihres jeweiligen Fachbereichs. Ihnen steht offen die Umschreibung in ein anderes Fach oder die Exmatrikulation zu beantragen. Sollten Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben und beantragen die Exmatrikulation, so ergänzen Sie bitten den Antrag auf Rückzahlung um den Beitrag zurückerstattet zu bekommen.Sperre Abschlussprüfung nicht bestanden
Haben Sie den Abschluss in ihrem Studiengang erreicht, so können Sie nicht weiter darin eingeschrieben bleiben. Ihnen steht offen die Umschreibung in ein anderes Fach oder die Exmatrikulation zu beantragen. Sollten Sie den Semesterbeitrag bereits bezahlt haben und beantragen die Exmatrikulation, so ergänzen Sie bitten den Antrag auf Rückzahlung um den Beitrag zurückerstattet zu bekommen.Sperre Beurlaubung
Sie haben einen Antrag auf Beurlaubung eingereicht. Sobald dieser Antrag abschließend bearbeitet werden konnte, kann die Rückmeldung erfolgen und Sie erhalten ihre Semesterunterlagen mit dem Vermerk, dass Sie beurlaubt wurden.Andere Sperren / Sperren sonstige Gründe
Sollten Sie andere Gründe im Reiter Sperren angezeigt bekommen, deren Grund Sie nicht kennen, dann nehmen Sie zwecks Klärung bitte Kontakt zum Studierendensekretariat auf.
Kontakt
Bitte lesen Sie die FAQ sorgfältig, bevor Sie mit den jeweils zugeordneten Abteilungen Kontakt aufnehmen. In den meisten Fällen lassen sich Probleme mit der Rückmeldung selbstständig klären. Vielen Dank!