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Rückmeldung
Damit du dein Studium fortsetzen kannst, musst du dich gegen Ende des aktuellen Semesters für das Folgesemester zurückmelden. Dazu überweist du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefrist auf das Konto der Universität Marburg.
Frist für das Wintersemester 2026/27
Reguläre Frist: 01.06.2026 bis 26.08.2026
Nachfrist (Ausschlussfrist): 27.08.2026 bis 18.09.2026 (Achtung: Säumnisgebühr!)
Tipp "Fristgerecht"
Die Rückmeldung erfolgt, wenn du den Beitrag fristgerecht überweist. Deine Zahlung ist fristgerecht, wenn das Werstellungsdatum innerhalb des Rückmeldezeitraums liegt. Da die Übertragung der Zahlung vom Konto der Universität Marburg in unser Campus-Management-System (Marvin) zwei bis drei Werktage in Anspruch nehmen kann, erfolgt deine Rückmeldung erst einige Tage nach Zahlungseingang. Eine Echtzeitüberweisung führt deshalb nicht zur tagesgleichen Rückmeldung! Überweise also zeitlich nicht zu knapp. Denn: Verspätest du dich, wird die Rückmeldung nicht ausgeführt und eine Säumnisgebühr von 30 € (siehe auch Semesterbeitrag) fällig.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Rückmeldung
Woran sehe ich, ob meine Rückmeldung erfolgreich war?
Dass du für das kommende Semester zurückgemeldet wurdest, kannst in dem blauen Balken ... du in Marvin im Portlet "Studienservice" einsehen. Bitte beachte, dass der Zahlungseingang deiner Überweisung auf dem Uni-Konto nicht zeitgleich in deinem Marvin-Account zu sehen ist, denn das Ausführen der Rückmeldung und Übertragen der Daten kann einige Tage in Anspruch nehmen. Eine Echtzeitüberweisung am letzten Tag der Frist führt daher nicht dazu, dass du am gleichen Tag den Zahlungseingang in Marvin sehen kannst. In der Regel ist die Rückmeldung zwei bis drei Werktage nach dem Zahlungseingang abgeschlossen.
Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?
Wer sich nicht fristgerecht zurückmeldet, verliert den Anspruch auf Rückmeldung und wird gemäß §68 HessHG "von Amts wegen" exmatrikuliert. Du erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung, auf der die Dauer deines Studiums und dein Abschluss zu finden sind. Das Fehlen einer Exmatrikulationsbescheinigung kann bei der Nachweispflicht gegenüber der Rentenversicherung zu Problemen führen. Falls du dein Studium nicht fortsetzen willst, empfehlen wir daher dringend, dich über Marvin formgerecht zu exmatrikulieren. Mehr Informationen dazu findest du auf unserer Seite "Exmatrikulation".
Trotz fristgerechter Überweisung des Semesterbeitrags bin ich nicht rückgemeldet worden. Woran kann das liegen?
Unvollständige / Fehlende Zahlung des Semesterbeitrags
Der häufigste Grund, der eine automatische Rückmeldung verhindert, ist die Zahlung des Semesterbeitrags kurz vor dem Ende der Rückmeldefrist. Die Übertragung des Zahlungseingangs vom Konto der Universität Marburg in das Campus-Management-System (Marvin) kann einige Tage in Anspruch nehmen. Auch wenn du deine Zahlung "in Echtzeit" vornimmst, dauert die Übertragung in Marvin meist zwei bis drei Werktage. Eine Zahlung kurz vor dem Fristende führt deshalb häufig dazu, dass die Zahlung erst innerhalb der Nachfrist eingeht, sodass 30 € Säumnisgebühr fällig werden. Diese Gebühr kann in solchen Fällen nicht erlassen werden, da wir mehrfach auf die Rückmeldefrist hinweisen und du zahlreiche Erinnerungen erhältst.
Auslaufende Prüfungsordnung
Wenn die Prüfungsordnung deines Studiengangs ausläuft, so kannst du in diesen nicht zurückgemeldet werden. Du wurdest darüber vorab von deinem Prüfungsbüro per E-Mail informiert. Bitte nimm mit dem Prüfungsbüro deines Fachbereichs Kontakt auf, um ggf. die Möglichkeit der Umschreibung in eine neue Prüfungsordnung zu klären. Die Kontaktdaten der Prüfungsbüros an den Fachbereichen findest du auf der Seite "Prüfungsbüros".
Bedingung DSH-Nachweis
Wenn du bereits 2 oder 3 Semester in der DSH-Vorbereitung immatrikuliert warst und ein weiteres Semester für einen Sprachkurs benötigst, kannst du wie folgt eine Verlängerung beantragen:
1. Melde dich zurück, indem du den Semesterbeitrag innerhalb der Rückmeldefristen überweist.
2. Logge dich in Marvin ein und gehe zu "Mein Studium", "Studienservice". Den Antrag kannst du bis zum letzten Tag eines Semesters stellen (im SoSe, bis 31.03.; im WiSe bis 30.09.).Über "Dokumente einreichen" müssen folgende Dokumente im Antrag hochgeladen werden:
• Teilnahmebescheinigung/Prüfungsanmeldung von deinem Sprachkurs für das kommende Semester
• Zahlungsnachweis über den SemesterbeitragFehlender Krankenkassennachweis
Die Universität Marburg ist gesetzlich dazu verpflichtet, zur Einschreibung Deinen Versicherungsstatus elektronisch zu prüfen. Dieser Nachweis muss uns innerhalb Deines ersten Semesters digital übermittelt werden. Bist du privat versichert, benötigen wir eine elektronische Meldung über die Befreiung von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung kann nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (Einschreibung im ersten Semester, Ausscheiden aus einer anderweitigen Versicherungspflicht oder aus der Familienversicherung) bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Zahlungsverzug der Krankenversicherungsbeiträge
Deine Krankenversicherung hat uns mitgeteilt, dass ein Zahlungsverzug Deiner Beiträge vorliegt. Kontaktiere Deine Krankenkasse um den Ausgleich deines Beitragskontos zu erwirken. Im Anschluss kann die Krankenkassen uns den korrigierten Status (M13-Meldung) digital übermittelt.Zahlungsverzug
Deine Krankenversicherung hat uns mitgeteilt, dass ein Zahlungsverzug deiner Beiträge vorliegt. Kontaktiere deine Krankenkasse um den Ausgleich deines Beitragskontos zu erwirken. Im Anschluss kann die Krankenkassen uns den korrigierten Status (M13-Meldung) digital übermittelt.
Weitere Informationen findest du auf der Seite "Nachweis der Krankenversicherung".Weitere Sperren
Wenn dir eine Sperre angezeigt wird, die hier nicht aufgeführt ist und du nicht weißt wie Du die Aufhebung beantragen kannst, wendest du dich bitte an das Studierendensekretariat:
Als Masterstudierende*r: master@uni-marburg.de
Als Bachelor, Staatsexmanens Studierende*r: studsek@uni-marburg.de
Als Studierende*r mit ausländischer HZB: application@uni-marburg.de
S-Teaser Semesterbeitrag und FAQ Studi-Ausweis