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Kommission "Forschung und Verantwortung"

Der wesentliche Zweck der hochschulinternen Kommission „Forschung und Verantwortung“ ist, die Verantwortung der Forschenden in jedem Stadium des Forschungsprozesses bewusst zu halten und die Wahrnehmung dieser Verantwortung auch und gerade in der Weiterentwicklung der Wissenschaften durch alle an Forschung Beteiligten zu schärfen.

Die hochschulinterne Kommission „Forschung und Verantwortung“ kann von allen projektbeteiligten oder projektverantwortlichen Forscherinnen und Forschern mit der Prüfung befasst werden, ob ein geplantes oder laufendes Projekt mit den „Grundsätzen und Verfahrensregeln“ der Philipps-Universität vereinbar ist. Bei Zweifeln über die Vereinbarkeit einer Forschung mit den „Grundsätzen und Verfahrensregeln“ kann sie auch von dem Präsidenten / der Präsidentin und im Sinne von § 1 Abs. 3 HessHG von jedem Mitglied und allen Angehörigen der Philipps-Universität Marburg sowie von externen Kooperationspartnern und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (sogenannte Whistleblower) angerufen werden. Die Zweifel sind substantiiert zu begründen.

Hinweise werden prinzipiell streng vertraulich behandelt.

Vorsitz: Prof. Dr. Ursula Birsl

Kommission „Forschung und Verantwortung“
Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
35032 Marburg

Weitere Informationen:

Leitfaden der Kommission "Forschung und Verantwortung" vom 01.07.2019

Grundsätze und Verfahrensregeln für den verantwortungsvollen Umgang mit  Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg:
https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/amtliche-mitteilungen/jahrgang-2019/36-2019.pdf

Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit Sicherheitsrelevanter Forschung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Forschungsgemeinschaft:
https://www.leopoldina.org/ueber-uns/kooperationen/gemeinsamer-ausschuss-dual-use-2/

Guidelines der DFG zur Durchführung von Forschungsprojekten mit genetischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen, dass sich auf genetische Ressourcen bezieht

Zusammensetzung der Kommission:

Gemäß Ziff. 4.3.3 der „Grundsätze und Verfahrensregeln für den vertrauensvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken an der Philipps-Universität Marburg“ wählt der Senat im Einvernehmen mit dem Präsidium die hochschulinterne Kommission „Forschung und Verantwortung“. Der Kommission besteht aus 7 ständigen Mitgliedern, davon 4 Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, 1 Mitglied der Studierenden, 1 Mitglied der wissenschaftlichen Mitglieder und 1 Mitglied der technisch-administrativen Mitglieder, die unterschiedlichen Fächern angehören. Im Hinblick auf die natur- und geisteswissenschaftlichen Mitglieder soll die Kommission interdisziplinär besetzt sein. Die Mitglieder müssen in Fragen der Forschungsethik und anderen entscheidungsrelevanten Bereichen besondere Fachkenntnisse haben. Die Amtszeit der Gruppe der Studierenden beträgt 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 3 Jahre.

Gruppe Mitglied Stellvertretung
Professoren/innen    Prof. Dr. Ursula Birsl (FB 03) Prof. Dr. Bernhard Seeger (FB 12)
Prof. Dr. Angela Standhartinger (FB 05) Prof. Dr. Jens Puschke (FB 01)
Prof. Dr. Christine Budzikiewicz (FB 01) Prof. Dr. Dr. Martin Peper (FB 04)
Prof. Dr. Frank Czubayko (FB 20) Prof. Dr. Eva Herker (FB 20)
Wiss. Mitglieder Stefan Schulte (MCDCI) Prof. Dr. Peter Alter (FB 20)
Studierende Yusuf Karaaslan (FB 03) Johannes Röder (FB 13)
Administrativ-techn. Mitglieder: Johannes Scholten (UV) Dr. Mathis Heinrich (UV)