23.09.2026 Lohnerhöhung ab Oktober 2026
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für studentische Beschäftigte folgende Stundenlöhne: ohne Bachelorabschluss: 15,20 € pro Stunde (ab dem 1. Oktober 2027: 16,20 €), mit Bachelorabschluss: 16,34 € pro Stunde (ab dem 1. Oktober 2027: 17,04 €)
Lohnerhöhung ab Oktober 2026
Liebe Kolleg*innen,
im Frühjahr dieses Jahres haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifverhandlungen mit dem Land Hessen unter anderem eine Erhöhung der Entgelte für studentische Beschäftigte vereinbart. Wir bedanken uns bei allen, die sich an den Streiks beteiligt und damit für die Lohnerhöhung eingesetzt haben!
Die erste Erhöhung greift nun ab Oktober dieses Jahres.
Das heißt konkret: Ab dem 1. Oktober 2026 gelten für studentische Beschäftigte folgende Stundenlöhne:
→ ohne Bachelorabschluss: 15,20 € pro Stunde (ab dem 1. Oktober 2027: 16,20 €)
→ mit Bachelorabschluss: 16,34 € pro Stunde (ab dem 1. Oktober 2027: 17,04 €)
Durch die Erhöhung kann sich bei einigen von euch auch die finanzielle Situation in Bezug auf Steuern und Sozialversicherung verändern.
Einkommensteuer
Grundsätzlich fällt keine Einkommensteuer an, wenn euer zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet. Dieser beträgt im Jahr 2026 12.348 €. (Bundesministerium der Finanzen)
Dabei ist der Grundfreibetrag nicht unmittelbar mit eurem Brutto-Jahreseinkommen gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmer*innen wird unter anderem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt. Deshalb kann das Bruttoeinkommen, bei dem tatsächlich Einkommensteuer anfällt, höher liegen.
Rentenversicherung
Wenn euer regelmäßiges Arbeitsentgelt die Minijob-Grenze von 603 € monatlich überschreitet, befindet ihr euch grundsätzlich im sogenannten Übergangsbereich, sofern euer monatliches Arbeitsentgelt höchstens 2.000 € beträgt.
In diesem Bereich ist der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen reduziert und steigt mit zunehmendem Einkommen schrittweise an. (Deutsche Rentenversicherung)
Die entsprechenden Beiträge werden automatisch über die Lohnabrechnung abgeführt.
Kranken- und Pflegeversicherung
Besonders beachten solltet ihr die Auswirkungen auf eine möglicherweise bestehende Familienversicherung.
Für die beitragsfreie Familienversicherung gelten im Jahr 2026 bestimmte Einkommensgrenzen. Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei 565 € monatlich. Für Einkünfte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gilt eine Grenze von 603 € monatlich. (GKV-Spitzenverband)
Ob ihr diese Grenze tatsächlich überschreitet, hängt allerdings von der Art eurer Einkünfte und eurer persönlichen Situation ab. Deshalb lässt sich nicht allein anhand eures Bruttolohns feststellen, ob die Familienversicherung entfällt.
Wird die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten, kann die beitragsfreie Familienversicherung entfallen. In diesem Fall müsst ihr euch in der Regel selbst kranken- und pflegeversichern, beispielsweise im Rahmen der studentischen Krankenversicherung.
Für die studentische Krankenversicherung beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 2026 grundsätzlich 87,38 € pro Monat zuzüglich des Zusatzbeitrags der jeweiligen Krankenkasse. Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung von 30,78 € monatlich bzw. 35,91 € für Kinderlose. Die tatsächliche Beitragshöhe kann daher je nach Krankenkasse und persönlicher Situation abweichen. (GKV-Spitzenverband)
Wir empfehlen euch daher, bei eurer Krankenkasse prüfen zu lassen, ob ihr mit eurem voraussichtlichen Einkommen weiterhin familienversichert bleiben könnt.
Solltet ihr euch aufgrund eures höheren Einkommens selbst kranken- und pflegeversichern müssen, kann es sich finanziell gegebenenfalls lohnen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Dadurch kann sich euer regelmäßiges Einkommen wieder innerhalb der für eure persönliche Situation geltenden Einkommensgrenze bewegen. Ob dies in eurem konkreten Fall tatsächlich sinnvoll ist, solltet ihr jedoch vor einer Änderung eurer Arbeitszeit mit eurer Krankenkasse klären.
Wenn ihr Fragen zu eurer individuellen Situation habt, könnt ihr euch neben eurer Krankenkasse auch an die Sozialberatung des AStA wenden. Dort könnt ihr euch insbesondere zu Fragen rund um Krankenversicherung, Sozialversicherung und eure persönliche finanzielle Situation beraten lassen:
Sozialberatung des AStA
Wenn ihr darüber hinaus Fragen zur Erhöhung der Stundenlöhne oder zu euren Arbeitsbedingungen habt, schreibt uns gerne eine Mail oder vereinbart mit uns eine Sprechstunde.
Kollegiale Grüße
Euer Hilfskräfterat
Kontakt
Maximilian Koch
Tel.: 06421 2826033
Mail: hilfskraefterat@uni-marburg.de
Biegenstraße 12, Raum +1/0240
35032 Marburg