17.02.2026 Schuldrechtliche Vereinbarung wird an der Universität Marburg nicht umgesetzt

Die seit Februar 2025 geltende schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte wird an der Universität Marburg nicht eingehalten. Die vorliegenden Daten zeigen deutliche Abweichungen von den vereinbarten Mindeststandards bei Vertragslaufzeiten und Arbeitszeiten. Wir fordern die Universität auf, diese Pflichtverletzungen zu beenden und die geltenden Regelstandards umzusetzen.

Aktuelle Zahlen

Die schuldrechtliche Vereinbarung trat im Februar 2025 in Kraft. Sie wurde zwischen den Gewerkschaften (ver.di und GEW) und dem Land Hessen geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Regulierung der Arbeitsverträge studentischer Beschäftigter. Vorgesehen sind neben einem einheitlichen Stundenentgelt insbesondere eine Befristung von in der Regel 12 Monaten und ein Stundenumfang von grundsätzlich 10 Wochenstunden. Diese Mindeststandards sollen den studentischen Beschäftigten planbare und abgesicherte Arbeitsverhältnisse gewährleisten.

Resultierend aus der kleinen Anfrage im hessischen Landtag aus November 2025 zur Situation der studentischen Hilfskräfte an Hessens Hochschulen (Nr. 21/3087) liegen uns Zahlen vom Wintersemester 2023/24 bis zum Sommersemester 2025 vor. Diese zeigen deutlich, dass die schuldrechtliche Vereinbarung an der Universität Marburg in zentralen Punkten nicht umgesetzt wird.

Befristung

Im Sommersemester 2025, dem ersten Semester seit Inkrafttreten der Vereinbarung, lagen 70 % aller Arbeitsverträge unter der vorgesehenen Laufzeit von 12 Monaten. Die Reduzierung der Befristung aufgrund „zeitlich begrenzter Aufgaben“ liegt bei 18 %.
Trotz einer leichten Steigerung von 5–8 % im Vergleich zu den vorherigen Semestern bleibt die Umsetzung deutlich hinter den Vorgaben zurück. Mehr als ein Drittel der Verträge wies sogar Laufzeiten von unter sechs Monaten auf.

Kurzbefristete Verträge bleiben strukturell prägend für die Beschäftigungspraxis. Die vereinbarte Regelvertragsdauer wird mehrheitlich verfehlt. Aus Sicht des Hilfskräfterats stellt dies eine fortdauernde Abweichung von den Mindeststandards dar.

Stundenumfang

Rund 80 % der Verträge lagen im Sommersemester 2025 unterhalb von 10 Wochenstunden. Eine relevante Veränderung gegenüber den vorherigen Semestern ist nicht erkennbar.

Es ist plausibel, dass einzelne studentische Beschäftigte ihre Arbeitszeit freiwillig reduzieren, etwa um unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen zu bleiben. Selbst unter dieser Annahme liegt die Mehrheit der Verträge deutlich unter dem vorgesehenen Stundenumfang: Rund 45 % aller Verträge umfassen 7–9 Wochenstunden. 
Der überwiegende Teil der Verträge unterschreitet weiterhin den vorgesehenen Stundenumfang. Aus der Datenlage geht zudem nicht hervor, ob reduzierte Stundenumfänge auf freiwilligen Entscheidungen oder strukturellen Vorgaben beruhen.

Der grundsätzlich vorgesehene Stundenumfang wird damit faktisch nicht erreicht.

Fazit

Obwohl die schuldrechtliche Vereinbarung verbindliche Wirkung zwischen den Vertragsparteien entfaltet und kollektiv durchsetzbar ist, weichen die tatsächlichen Vertragsstrukturen an der Universität Marburg weiterhin deutlich von diesen Vorgaben ab.

Dass die Mehrheit der Verträge unterhalb der vorgesehenen Regelbefristung liegt und der überwiegende Teil der Verträge weniger als 10 Wochenstunden beträgt, stellt aus Sicht des Hilfskräfterats ein strukturelles Verfehlen der Mindeststandards dar. Studentischen Beschäftigten bleiben damit weiterhin planbare und abgesicherte Arbeitsverhältnisse strukturell vorenthalten.

Wir fordern die zuständigen Stellen der Universität Marburg auf, die schuldrechtliche Vereinbarung konsequent umzusetzen und die Vertragspraktiken an den vereinbarten Regelstandards auszurichten.

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