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Abschlagszahlung

Sofern eine Reisekostenerstattung nicht ausgeschlossen ist, kann auf Antrag ein Abschlag auf die zu erwartende Reisekostenerstattung gezahlt werden. Grundsätzlich wird ein Abschlag in Höhe von 80 % ausgezahlt, allerdings nur wenn 200 € Reisekostenerstattung überstiegen werden. Die Beantragung der Genehmigung und des Abschlages können zeitgleich erfolgen.

Abschläge sind spätestens vier Wochen nach Beendigung der Dienstreise, durch Vorlage der Reisekostenabrechnung, abzurechnen, andernfalls sind die Abschläge zurückzuzahlen.