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Verzicht auf Reisekosten
Auf die Erstattung von Reisekosten kann ganz oder teilweise rechtswirksam verzichtet werden. Eine Reisekostenabrechnung ist damit bei einem vollständigen Verzicht ausgeschlossen.
Auf die Erstattung von Reisekosten kann ganz oder teilweise rechtswirksam verzichtet werden. Eine Reisekostenabrechnung ist damit bei einem vollständigen Verzicht ausgeschlossen.