09.12.2021 Online-Veranstaltungen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung im Januar 2022

Ein Thema, das alle etwas angeht!

Im Wintersemester 2021/2022 möchte sich der Familienservice vertiefend einem Themenaspekt zuwenden, der allzu häufig unterschätzt oder "auf die lange Bank" geschoben wird.
(Gesundheits-)Vorsorge ist aber nicht nur für Personen in der zweiten Lebenshälfte wichtig, sondern für alle, die selbst entscheiden möchten, was mit ihnen in einem Ernstfall (nicht) geschehen soll oder die für ihre nahestehenden Familienmitglieder oder Personen in solchen Situationen entscheidungs- und handlungsfähig sein möchten.

 Am 19. Und 27. Januar 2022 findet die 2-teilige Info-Veranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung statt. Das Expertenteam des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. (S.u.B.) wird die Teilnehmenden über Art und Unterschiede der verschiedenen Vollmachten
bzw. Verfügungen informieren sowie über deren Einsatz in der Praxis.

Vortrag 1 am Mittwoch, den 19.01.2022 von 10-12 Uhr
Information zur rechtlichen Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Jung wie Alt - rechtliche Vertretung kann auf Grund von schwerer Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter für jeden volljährigen Menschen erforderlich werden. Für einen volljährigen Menschen darf jedoch niemand „automatisch“ rechtlich handeln!  Auch Familienangehörige (Ehepartner/innen, Kinder, Eltern
u.a.) benötigen hierfür eine Legitimation.
Entweder sie verfügen über eine Vollmacht oder sie müssen durch das Amtsgericht als rechtliche Betreuer/innen bestellt werden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht, die den Weg über das Gericht erübrigt, kann nur eingerichtet werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Der Vortrag führt in die Möglichkeiten Rechtlicher Vorsorge ein und erläutert Unterschiede, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Wege. Für Fragen wird Raum gegeben. 

Referent: Werner Englert (Dipl. Sozialarbeiter), langjähriger Leiter und Mitarbeiter des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) 

Vortrag 2 am Donnerstag, den 27.01.2022 von 10-12 Uhr
Wenn Entscheidungen getroffen werden müssen: Rechtliche Vertretung in Aktion am Beispiel der Gesundheitssorge/Patientenverfügung 

Rechtliche Vertreter/innen, die als Betreuer/innen oder Bevollmächtigte durch eine Vorsorgevollmacht tätig sind, müssen oftmals existentielle Entscheidungen treffen und tragen damit eine hohe Verantwortung. Das betrifft besonders den Bereich der Gesundheitssorge.

Welche Pflichten haben Sie? Welche Rechte? Und umgekehrt: Was erwartet mich, wenn andere für mich stellvertretend handeln müssen, weil ich es durch Unfall, Krankheit, Alter… nicht (mehr) kann? Die Veranstaltung führt gut verständlich in die Systematik der Gesundheitssorge und  ihre betreuungsrechtlichen Grundlagen ein und bespricht den Stellenwert einer Patientenverfügung. 

Hinweis: Die Veranstaltung eignet sich zur Vertiefung des Vortrags „Rechtliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ vom 19.01.2022, sie kann aber auch gut für sich stehend besucht werden. 

Referentin: Dr. Anna Stach (Erziehungswissenschaftlerin/Ethikberaterin), Leiterin der Geschäfts- und Beratungsstelle des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung  e.V. (S.u.B.) 

Anmeldung 

Beide Veranstaltungen werden virtuell über das Online-Konferenzsystem BigBlueButton stattfinden. Die 2. Veranstaltung am  27.01.2022 ist als Vertiefung des 1. Termins (19.01.) gedacht, beide Termine können aber auch einzeln für sich stehend besucht werden. 

Melden Sie sich bei Interesse bitte bis zum 15.01.2022 formlos
 an. Sie erhalten den Link und weitere Informationen dann rechtzeitig vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn. 

Fortbildungen werden an der Philipps-Universität Marburg prinzipiell als Arbeitszeit angerechnet.

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