25.07.2022 Online-Veranstaltungen zu Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht im November 2022

Ab Januar 2023 tritt eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft. Aufgrund einiger damit einhergehender Änderungen sowie aufgrund des großen Interesses im Januar dieses Jahres, bietet der Familienservice im November 2022 erneut eine 2-teilige Online-Veranstaltung zu den Themen Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht an. Wir wenden uns damit vertiefend einem Themenbereich zu, der allzu häufig unterschätzt oder "auf die lange Bank" geschoben wird und doch so entscheidend für ein selbstbestimmtes (Familien-)Leben ist.

(Gesundheits-)Vorsorge ist nicht nur für Personen in der zweiten Lebenshälfte wichtig, sondern für alle, die selbst entscheiden möchten, was mit ihnen in einem Ernstfall (nicht) geschehen soll oder die für ihre nahestehenden Familienmitglieder oder Personen in solchen Situationen entscheidungs- und handlungsfähig sein möchten.

 Am 24. Und 29. November 2022 findet die 2-teilige Info-Veranstaltung zu den Themen  Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht statt. Das Expertenteam des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e. V. (S.u.B.) wird die Teilnehmenden über Art und Unterschiede der verschiedenen Vollmachten bzw. Verfügungen informieren sowie über deren Einsatz in der Praxis. 

Vortrag 1 am Donnerstag, den 24.11.2022 von 10-12 Uhr
Information zur rechtlichen Vorsorge – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

(Zum Einstieg in das Thema oder zur Auffrischung)

Jung wie Alt - rechtliche Vertretung kann auf Grund von schwerer Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter für jeden volljährigen Menschen erforderlich werden. Für einen volljährigen Menschen darf jedoch niemand „automatisch“ rechtlich handeln!  Auch  Familienangehörige (Ehepartner/innen, Kinder, Eltern u.a.) benötigen hierfür eine Legitimation.

Entweder sie verfügen über eine Vollmacht oder sie müssen durch das Amtsgericht als rechtliche Betreuungspersonen bestellt werden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht, die den Weg über das Gericht erübrigt, kann nur eingerichtet werden, solange die Vollmacht erteilende Person geschäftsfähig ist.

Der Vortrag führt in die Möglichkeiten Rechtlicher Vorsorge ein und erläutert Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege. Für Fragen wird Raum gegeben.  

Referent: Werner Englert (Dipl. Sozialarbeiter), ehemaliger Leiter und aktiver Mitarbeiter des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) 

 

Vortrag 2 am Dienstag, den 29.11.2022 von 10-12 Uhr
Die Patientenverfügung und Gesundheitssorge

(Zur Vertiefung sowie über Änderungen ab 2023)

 Die Patientenverfügung unterscheidet sich gravierend von der Vorsorgevollmacht. Was genau ist der Unterschied? Was gilt es bei der Erstellung

Einer Patientenverfügung zu beachten? Worauf müssen Bevollmächtigte achten, wenn die Vollmacht erteilende Person eine Patientenverfügung hat und

gehandelt werden muss? Und was ändert sich diesbezüglich ab 2023?

Referentin: Dr. Anna Stach (Erziehungswissenschaftlerin/Ethikberaterin), Leiterin der Geschäfts- und Beratungsstelle des Marburger Vereins für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.)

 

Anmeldung 

Beide Veranstaltungen werden virtuell über das Online-Konferenzsystem BigBlueButton stattfinden. Die 2. Veranstaltung am 29.11.2022 ist als Vertiefung des 1. Termins (24.11.) gedacht, beide Termine können aber auch einzeln für sich stehend besucht werden. 

Melden Sie sich bei Interesse bitte bis zum 15.11.2022 formlos  an. Sie erhalten die Zugangsdaten und weitere Informationen dann rechtzeitig vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn. 

Fortbildungen werden an der Philipps-Universität Marburg prinzipiell als Arbeitszeit angerechnet.

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