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Bundesstiftung Mutter und Kind

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet schwangeren Frauen und ihren Familien Unterstützung in familiären und finanziellen Notlagen. Bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen kann eine werdende Mutter während der Schwangerschaft einen Antrag einreichen und einmalig eine finanzielle Unterstützung erhalten, um zum Beispiel Schwangerschaftsbekleidung oder die Ausstattung für das Baby oder dessen Kinderzimmer zu erhalten. 

Die Bewilligung ist einkommensabhängig. Der Bezugszeitraum und die Höhe der Unterstützungsleistung ist von den jeweiligen besonderen Umständen der persönlichen Notlage abhängig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beihilfe der Bundesstiftung. Anträge dürfen nur vor der Geburt bei nur einer Schwangerenberatungsstelle eingereicht werden.

Weitere Informationen und Beratungsstellen in Marburg: