Hauptinhalt

Rahmenbedingungen

Der Zugang zu Bildung ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und die verantwortungsvolle Mitwirkung an der Entwicklung unserer Demokratie. Entsprechend hat das Hessische Hochschulgesetz den Hochschulen den Auftrag zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung erteilt. Lehre und Studium sollen:

  • wissenschaftlich-kritisches Denken vermitteln,
  • auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten,
  • zum wissenschaftlichen Arbeiten und
  • zum verantwortlichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen (vgl. HHG § 13).

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es notwendig, den Zugang zu und die Gestaltung von Lehre und Studium transparent nach klaren Regeln zu gestalten. Diese Aufgabe hat sich die Philipps-Universität als Ganzes zu Eigen gemacht. Im Folgenden finden Sie Informationen zu diesen Rahmenbedingungen.

  • Neueinrichtung eines Studiengangs

    Alle Bachelor- und Masterstudiengänge werden im Rahmen der Akkreditierung auf ihre Qualität und Durchführbarkeit geprüft. Basis hierfür sind neben dem Hessischen Hochschulgesetz der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Staatsvertrag zur Akkreditierung. Umgesetzt wird die Akkreditierung durch vom Akkreditierungsrat beauftragte Agenturen. Die grundsätzlichen Vorgaben zur Qualität von Studiengängen sind an der Philipps-Universität durch die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge erfasst. Sie sind vom Senat der Universität beschlossen und für alle gestuften Studiengänge verbindlich.

    Der Weg zur Akkreditierung eines neuen Studiengangs beginnt mit der Einreichung eines Studiengangkonzepts bei der Studiengangentwicklung. Gemeinsam mit der Qualitätssicherung in Studiengängen (QSS)berät die Studiengangsentwicklung die beteiligten Fachbereiche während des gesamten Prozesses.  Im Zuge des Akkreditierungsprozesses sind die Prüfungsordnung für den Studiengang sowie eine umfassende Selbstdokumentation zu erstellen. Die Einrichtung muss vom Senatsausschuss für Studium und Lehre, dem Senat, dem Präsidium sowie dem Hochschulrat der Philipps-Universität befürwortet werden, bevor die eigentliche Akkreditierung durch eine Agentur erfolgt. Diese umfasst eine Prüfung schriftlicher Informationen zum Studiengang sowie eine Begehung vor Ort.

    Ansprechpartnerinnen: Daniela Lanz, Carmen Schmidt und Dr. Kathrin Schuster

  • Weiterführung eines Studiengangs

    Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist sind Studiengänge erneut einer internen und externen Qualitätsüberprüfung zu unterziehen. Die Reakkreditierung ermöglicht eine Überprüfung der Erfüllung der den Studiengang gesetzten Erwartungen sowie seiner Passung in den Fachbereich.

    Etwa 18 Monate vor Ablauf der Akkreditierungsfrist ist ein Weiterführungskonzept bei der Studiengangentwicklung einzureichen. Das weitere Verfahren entspricht dem der ersten Akkreditierung: Begleitet von der Studiengangentwicklung und der Qualitätssicherung in Studiengängen (QSS), die auf Basis von quantitativen und qualitativen  Auswertungen der vergangenen Durchläufe des Studiengangs beratend tätig wird, sind die Prüfungsordnung an das neue Konzept anzupassen und eine Selbstdokumentation zu erstellen. Die Weiterführung des Studiengangs muss  vom Senatsausschuss für Studium und Lehre, dem Senat, dem Präsidium sowie dem Hochschulrat der Philipps-Universität befürwortet werden, bevor die eigentliche Reakkreditierung durch eine Agentur erfolgt. Diese umfasst wie bei der Neueinrichtung eine Prüfung schriftlicher Informationen zum Studiengang sowie eine Begehung vor Ort.

    Ansprechpartnerinnen: Daniela Lanz, Carmen Schmidt und Dr. Kathrin Schuster

  • Qualitätsentwicklung

    Die Weiterentwicklung von Studiengängen ist auch innerhalb des Akkreditierungsintervalls möglich.

    Wenn Sie Veränderungen an einem Studiengang oder an Modulen vornehmen möchten, stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung:

    Die Qualitätssicherung in Studiengängen (QSS) bietet quantitative und qualitative Analysewerkzeuge, um Stärken und Schwächen des Angebots zu ermitteln und gemeinsam mit Ihnen daraus Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln.

    „Für ein richtig gutes Studium“ unterbreitet Angebote zur Schärfung der Studieninformation und zur Gewinnung von Studieninteressierten.

    Die Hochschuldidaktik berät einzelne Lehrende oder Gruppen bei Veränderungen von Lehrveranstaltungen oder Modulen.

    Das Service-Portal für mediengestützte Lehre gibt Anregungen zur Nutzung digitaler Unterstützung für Lehrveranstaltungen, Module oder Studiengänge.

Auch interessant