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Spenden, Zustiftung, Sponsoring

Spende

Sie können Geld oder Sach- und Vermögenswerte spenden. Zudem können Sie selbstverständlich frei entscheiden, ob Sie die Philipps-Universität Marburg einmalig oder in regelmäßigen (monatlichen/jährlichen) Abständen begünstigen möchten. Wir freuen uns über Ihre Spende! Egal wie Sie sich entscheiden, Sie erhalten von uns auf jeden Fall eine Zuwendungsbestätigung.

Sie können Ihre Spende in Ihrer Steuererklärung geltend machen:

Als Privatperson: Bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind im Rahmen der Höchstbeträge auf die nächsten Jahre übertragbar. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu.

Als Unternehmen: Zuwendungen bis zu 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Menschen, die sich der Universität in besonderem Maße verbunden fühlen, können uns auch in ihrem Nachlass bedenken. Mit einem Vermächtnis zugunsten unserer Universität bewirken Sie über den eigenen Tod hinaus Gutes und können Ihrer Verbundenheit in besonderem Maße Ausdruck verleihen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.

Zustiftung

Sie möchten, dass Ihr Geld nachhaltig über Generationen wirken soll? Dann unterstützen Sie unsere Universität durch eine Zustiftung. Bei einer Zustiftung bleibt Ihre Zuwendung in der Summe erhalten, die Zinserträge und Dividenden dienen der Realisierung von Projekten.

Sponsoring

Sie möchten als Unternehmen die Zusammenarbeit mit der Philipps-Universität Marburg offensiv für Ihre Firmenkommunikation nutzen? Dann schließen Sie mit uns einen Sponsoringvertrag ab. Wir verfügen über zahlreiche Möglichkeiten, öffentlichkeitswirksam auf unsere Zusammenarbeit und auf Ihr Interesse an exzellenter Spitzenforschung oder an der Förderung des akademischen Nachwuchses hinzuweisen. Sprechen Sie uns gezielt an.

Ihr steuerlicher Vorteil:

Sie können Ihre Aufwendungen für eine Sponsoringmaßnahme als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gibt es für Sie keine steuerrechtlichen Obergrenzen. Es muss lediglich ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Sponsoringmaßnahme für Ihr Unternehmen entstehen.