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Forschung

Im Bürgerlichen Recht erforscht Professor Omlor erstens das Geldrecht, das private Zinsrecht sowie das Fremdwährungsrecht. Dabei wird stets das dynamische Element im Geldrecht einbezogen, das auf eine stete Weiterentwicklung der Erscheinungsformen des Geldes im Zuge des technischen Fortschritts ausgerichtet ist. Jüngere Phänomene wie die Blockchain-Technologie werden auf ihre geld- und zahlungsverkehrsrechtliche Bedeutung hin beleuchtet. Diesbezüglich leitet Professor Omlor das mit fast einer Million Euro ausgestattete BMJV-Forschungsprojekt "Blockchain und Recht" in den Jahren 2020 bis 2023.

Zweitens bildet das Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- und Zahlungsdiensterecht einen Forschungsschwerpunkt im zweiten Buch des BGB. Dabei werden zugleich die Bezüge zum Europäischen Privatrecht fokussiert. Professor Omlor ist beispielsweise Mitglied der Capital Markets Law Group (CMLG) in der deutsch-französischen Forschergruppe zur Erschaffung eines European Business Code (EBC). Überdies befasst sich Professor Omlor in seiner Forschung intensiv mit den sog. modernen Vertragstypen wie Leasing, Factoring und Forfeiting.

Auf inter- wie transnationaler Ebene befasst sich Professor Omlor jenseits des Europäischen Privatrechts unter anderem mit dem UN-Kaufrecht. Rechtsvergleichend wird den USA und China eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wohin ihn regelmäßige Forschungsaufenthalte führen.

Seine Forschungsergebnisse bringt Professor Omlor nicht nur in seine vielfältige Vortragstätigkeit auf nationaler wie internationaler Ebene, sondern auch als Sachverständiger von verschiedenen Ausschüssen des Deutschen Bundestages ein.