30.03.2020
Notfall-Kinderzuschlag - Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Leichterer Zugang und schnellere Beantragung des Kinderzuschlagsab dem 1. April
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 stellen Familien
nicht nur vor organisatorische Herausforderungen des Familienalltags.
Sie führen in zunehmendem Maße auch zu einer Verschlechterung der
finanziellen Situation, insbesondere für Familien mit geringem
Einkommen.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de
Um Familien mit geringem Grundeinkommen zu unterstützen, tritt am
1. April eine vorübergehende Änderung des bereits bestehenden
Kinderzuschlags (KiZ) unter dem Namen Notfall-Kinderzuschlag in Kraft.
Diese Familienleistung unterstützt grundsätzlich Familien, in denen der
Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der
Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem
Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind
anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind
kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de
Informationen zur Beantragung und
Voraussetzungen:
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