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BaföG und Kinder

Kündigt sich ein Baby an, stellt sich neben vielen anderem sicher die Frage, ob Sie das Studium für eine gewisse Zeit unterbrechen und sich beurlauben lassen, oder das Studium und die Kindererziehung irgendwie vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Beantwortung dieser Frage der finanzielle Aspekt oft entscheidend ist.

Das Merkblatt des Bundesministeriums für Bildung zur „Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in den Fällen von Schwangerschaft und Kindererziehung“ rät dringend, vor einer Unterbrechung des Studiums Kontakt zum zuständigen BAföG-Amt aufzunehmen.

Denn das BAföG-Amt berücksichtigt zwar, dass Schwangerschaft und die Erziehung von Kindern die Ausbildung verlängern und zu einer späteren Vorlage von Leistungsnachweisen führen kann. Aber ob die Schwangerschaft und/oder die Pflege eines bzw. mehrerer Kinder ursächlich für die Studienzeitverlängerung sind, muss in einem entsprechenden Antrag begründet werden, und liegt im Ermessen der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters, der jeden einzelnen Fall zu prüfen hat.

Verbindlich ist in jedem Fall die Regelung, dass das BAföG-Amt drei Monate Unterbrechung des Studiums durch Schwangerschaft weiterzahlt. Der Monat, der in den Beginn der Unterbrechung fällt, wird dabei nicht mitgezählt. Danach muss das Studium fortgesetzt werden, um weiter BAföG-berechtigt zu sein, oder aber ein (oder mehrere) Urlaubssemester beantragt werden. In diesem Fall könnte Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bestehen, was wiederum beim Job-Center beantragt werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 21.09.2012 · Carmen Schumacher

 
 
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