Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung
Studierende können sich aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung vom Studium beurlauben lassen. Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpersonen an der Philipps-Universität.
Beachten Sie bitte, dass ein Antrag auf Beurlaubung nicht rückwirkend gestellt werden kann! Hier finden Sie eine Übersicht des Studierendensekretariats mit allen wichtigen Informationen.


