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Rückzahlung der Studienbeiträge


Der Fachbereich ist nach dem Hessischen Studienbeitragsgesetz (HstubeiG)verpflichtet, 10% der im Wintersemester 2007/08 und im Sommersemester 2008 gezahlten Studienbeiträge an die leistungsstärksten Studierenden zurückzuzahlen. Näheres regelt die Satzung der Philipps-Universität.

Um diese zu ermitteln, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte füllen Sie dieses Formular (pdf, word) aus und schicken Sie per email bis zum 10.12.2008 an den Studiendekan (studiendekanfb03@staff.uni-marburg.de) oder geben Sie es im Dekanat des Fachbereiches ab, so dass wir von Amts wegen feststellen können, ob Sie zu den 10% Leistungsstärksten – bezogen auf die jeweiligen Jahrgänge in den einzelnen Studiengängen – gehören. Studierende des Lehramtes, die über den Fachbereich an dem Verfahren teilnehmen, benutzen bitte das gleiche Formular und vermerken bitte das entsprechende Fach.

Bei der Feststellung werden zum einen die Noten aus dem Sommersemester 2008 berücksichtigt. Wenn Sie keine adäquaten Prüfungsleistungen aus diesem Semester vorliegen haben, können auch Leistungen aus dem Wintersemester 2007/08 angegeben werden. Wenn Sie einen Studiengang studieren, in dem es keine Einzelnoten gibt, geben Sie bitte zeitnahe Prüfungsleistungen wie Magisterzwischenprüfungen oder Vordiplomprüfungen an. Zum anderen fließen studiumsbezogene Aktivitäten wie etwa das Engagement in der Selbstverwaltung der Universität mit ein.

Das Feststellungsverfahren im Fachbereich ist seit dem 04. Mai 2009 abgeschlossen. Der Fachbereich hat die Daten an das Studentensekretariat weitergeleitet. Diejenigen Studierenden, die als die 10% leistungsstärksten Studierenden der jeweiligen Studiengänge ermittelt worden sind und die Studienbeiträgezurückerstattet bekommen, werden zeitnah (bis Ende Mai) vom Studentensekretariat angeschrieben und um Bekanntgabe ihrer Bankdaten gebeten. Nach Vorlage der Bankdaten wird die Auszahlung durch die Universitätskasse veranlasst.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht über Einzelfälle Auskunft geben können.


Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Studiendekan Prof. Dr. Thorsten Bonacker.




Zuletzt aktualisiert: 12.06.2009 · Thorsten Bonacker

 
 
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Tel. 06421/28-24726, Fax 06421/28-25467, E-Mail: ciok@staff.uni-marburg.de

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