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Stiftungen

 

Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung

Die Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung wird in diesem Jahr wieder öffentlich ausgeschrieben. Die Stiftung ist zur Förderung von Maßnahmen der Krebsforschung zweckgebunden.

An Erträgnissen stehen in diesem Jahr wiederum maximal nur insgesamt ca. 14.331,58 € zur Verfügung. Dies bitte ich bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Aufgrund eines Beschlusses des Kuratoriums können schwerpunktmäßig Anträge von jungen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € (als Starthilfen) berücksichtigt werden. Personalkosten werden nicht bewilligt !

Anträge unter Darlegung der wissenschaftlichen Arbeiten( in 4-facher Ausfertigung) sind bis

zum 30. Mai 2012

an den Dekan des Fachbereichs Medizin, Baldingerstraße, 35032 Marburg, zu richten.

Antragsteller/Antragstellerinnen, die im vorigen Jahr eine Bewilligung erhalten haben, bitte ich, soweit noch nicht geschehen, einen Bericht über die Verwendung und Ergebnisse der zur Verfügung gestellten Mittel vorzulegen.

 

Satzung

 

Professor Dr. Adolf Schmidtmann-Stiftung

(Stipendien für junge Mediziner und Humanbiologen)

Aus der Stiftung - errichtet zum Andenken an den früheren Kurator der Philipps-Universität - können junge Mediziner und Humanbiologen Förderungen für Auslandsaufenthalte (Stipendien) erhalten.

An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal insgesamt 85.000,- € zur Verfügung.

Die Stipendien sollen dazu dienen:
a) Im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes die Bearbeitung eines wissenschaftlichen Problems oder die Erlangung einer Spezialausbildung zu ermöglichen;

b) Forschungsaufgaben im medizinischen Bereich zu unterstützen;

c) den Besuch von wissenschaftlichen Kongressen durch Übernahme der Kongressgebühren und in besonderen Fällen auch der Spesen zu ermöglichen.

Der Auslandsaufenthalt sollte in der Regel mindestens 3 Monate und höchstens 2 Jahre betragen. Die Stipendien für Auslandsaufenthalte entsprechen in ihrer Höhe denen der öffentlichen Förderungsorganisationen.

Ein Stipendium kann beantragen, wer

1. die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt;

2. die Ärztliche Prüfung bzw. die Diplomprüfung für Humanbiologen absolviert hat und

3. durch Studien- und Prüfungsleistungen seine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen lässt (die schriftliche Stellungnahme eines Professors zum Vorhaben ist beizufügen).

Nähere Auskünfte erteilt das  Dekanat  des Fachbereichs Medizin.

Anträge mit Lebenslauf und Darlegung der wissenschaftlichen Absichten, denen der Auslandsaufenthalt dienen soll, sind an den Dekan des Fachbereichs Medizin bis zum

30. Mai 2012

zu richten.
Die Anträge sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen

 

Satzung

 

Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Univ. Marburg, insbesondere die Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden, von Nachwuchswissenschaftlern und wissenschaftl. Projekten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 512,-- € haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können.

An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal insgesamt ca. 10.536,83 € zur Verfügung.

Die Anträge sind an die jeweilige Einrichtung (Med. Zentrum, Institut) zu richten, die aus den Anträgen einen Vorschlag

bis zum 30. Mai 2012

an den Dekan des Fachbereichs Humanmedizin weiterleitet. Antrag für Medizinstiftung zum Download

 

Satzung

 

STIFTUNG P. E. KEMPKES
Stiftung zur Förderung der humanmedizinischen Forschung


Die im Jahre 2012 zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel (voraussichtlich 100.000,-- €) wer-den ausgeschrieben für die Bereiche:

1. Tumorforschung
2. Biologie der Reproduktion
3. Sonstige Gebiete der humanmedizinischen Forschung,
die neue Forschungsaspekte eröffnen und eine Startfinanzierung benötigen.

Antragsberechtigt sind Mitglieder des Fachbereichs Medizin, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Unterstützt werden in der Regel Projekte, die im Verbund interdisziplinärer Zusammenarbeit stehen und der Etablierung von Nachwuchsgruppen dienen. Die Antragssumme darf 15.000 €/Antrag nicht übersteigen, auch wenn ein Antrag von mehreren Personen oder Arbeitsgruppen gemeinsam gestellt wird. Personalmittel können nicht beantragt werden.

Anträge müssen bis spätestens 15. Juni 2012 beim

Vorstand der Stiftung P.E. Kempkes
- z. H. Frau Regina Kappel -
Pilgrimstein 18-20
35037 Marburg

eingegangen sein.


Die Anträge sind formgebunden; bitte beachten Sie die verbindlichen Hinweise in der Anlage.

Bitte beachten Sie ferner:
Anträge, die verspätet, nicht formgerecht oder unvollständig eingehen, werden nicht be-rücksichtigt!


Voraussichtlich im August 2012 wird über die Anträge entschieden.

Auschreibungstext/ Hinweise

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Weitere Stiftungsauschreibungen der "Datenbank Forschungsförderung".

Zuletzt aktualisiert: 11.05.2012 · Gerd Rinke

 
 
 
Fb. 20 - Medizin

Fb. 20 - Medizin, Baldingerstraße, D-35032 Marburg
Tel. 06421 58-66201, Fax 06421 58-61548, E-Mail: dekanat.medizin@staff.uni-marburg.de

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