Stiftungen
Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung
Die Alfred und Ursula Kulemann-Stiftung wird in diesem Jahr wieder
öffentlich ausgeschrieben. Die Stiftung ist zur Förderung von Maßnahmen
der Krebsforschung zweckgebunden.
An Erträgnissen stehen in diesem Jahr wiederum maximal nur
insgesamt ca. 14.331,58 € zur Verfügung. Dies bitte
ich bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Aufgrund eines
Beschlusses des Kuratoriums können schwerpunktmäßig Anträge von jungen
Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen bis zu einer Höhe von 5.000,00 €
(als Starthilfen) berücksichtigt werden. Personalkosten werden nicht
bewilligt !
Anträge unter Darlegung der wissenschaftlichen Arbeiten( in 4-facher
Ausfertigung) sind bis
zum 30. Mai 2012
an den Dekan des Fachbereichs Medizin, Baldingerstraße, 35032
Marburg, zu richten.
Antragsteller/Antragstellerinnen, die im vorigen Jahr eine Bewilligung
erhalten haben, bitte ich, soweit noch nicht geschehen, einen Bericht
über die Verwendung und Ergebnisse der zur Verfügung gestellten Mittel
vorzulegen.
Professor Dr. Adolf Schmidtmann-Stiftung
(Stipendien für junge Mediziner und Humanbiologen)
Aus der Stiftung - errichtet zum Andenken an den früheren Kurator der
Philipps-Universität - können junge Mediziner und Humanbiologen
Förderungen für Auslandsaufenthalte (Stipendien) erhalten.
An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal
insgesamt 85.000,- € zur
Verfügung.
Die Stipendien sollen dazu dienen:
a) Im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes die Bearbeitung eines
wissenschaftlichen Problems oder die Erlangung einer Spezialausbildung
zu ermöglichen;
b) Forschungsaufgaben im medizinischen Bereich zu unterstützen;
c) den Besuch von wissenschaftlichen Kongressen durch Übernahme der
Kongressgebühren und in besonderen Fällen auch der Spesen zu
ermöglichen.
Der Auslandsaufenthalt sollte in der Regel mindestens 3 Monate und
höchstens 2 Jahre betragen. Die Stipendien für Auslandsaufenthalte
entsprechen in ihrer Höhe denen der öffentlichen
Förderungsorganisationen.
Ein Stipendium kann beantragen, wer
1. die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt;
2. die Ärztliche Prüfung bzw. die Diplomprüfung für Humanbiologen
absolviert hat und
3. durch Studien- und Prüfungsleistungen seine besondere Befähigung zur
wissenschaftlichen Arbeit erkennen lässt (die schriftliche
Stellungnahme eines Professors zum Vorhaben ist beizufügen).
Nähere Auskünfte erteilt das Dekanat des Fachbereichs
Medizin.
Anträge mit Lebenslauf und Darlegung der wissenschaftlichen Absichten,
denen der Auslandsaufenthalt dienen soll, sind an den Dekan des
Fachbereichs Medizin bis zum
30. Mai 2012
zu richten.
Die Anträge sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen
Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre am
Fachbereich
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Forschung und Lehre am Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Univ. Marburg, insbesondere die Unterstützung von bedürftigen und befähigten Studierenden, von Nachwuchswissenschaftlern und wissenschaftl. Projekten sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Die Projekte sollen einen Bedarf von mindestens 512,-- € haben und nicht oder nicht ausreichend aus anderen öffentlichen oder privaten Mitteln gefördert werden können.
An Erträgnissen stehen in diesem Jahr maximal insgesamt ca. 10.536,83 € zur Verfügung.
Die Anträge sind an die jeweilige Einrichtung (Med. Zentrum, Institut) zu richten, die aus den Anträgen einen Vorschlag
bis zum 30. Mai 2012
an den Dekan des Fachbereichs Humanmedizin weiterleitet. Antrag für Medizinstiftung zum Download
STIFTUNG P. E. KEMPKES
Stiftung zur Förderung der humanmedizinischen Forschung
Die im Jahre 2012 zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel (voraussichtlich 100.000,-- €) wer-den ausgeschrieben für die Bereiche:
1. Tumorforschung
2. Biologie der Reproduktion
3. Sonstige Gebiete der humanmedizinischen Forschung,
die neue Forschungsaspekte eröffnen und eine Startfinanzierung benötigen.
Antragsberechtigt sind Mitglieder des Fachbereichs Medizin, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Unterstützt werden in der Regel Projekte, die im Verbund interdisziplinärer Zusammenarbeit stehen und der Etablierung von Nachwuchsgruppen dienen. Die Antragssumme darf 15.000 €/Antrag nicht übersteigen, auch wenn ein Antrag von mehreren Personen oder Arbeitsgruppen gemeinsam gestellt wird. Personalmittel können nicht beantragt werden.
Anträge müssen bis spätestens 15. Juni 2012 beim
Vorstand der Stiftung P.E. Kempkes
- z. H. Frau Regina Kappel -
Pilgrimstein 18-20
35037 Marburg
eingegangen sein.
Die Anträge sind formgebunden; bitte beachten Sie die verbindlichen Hinweise in der Anlage.
Bitte beachten Sie ferner:
Anträge, die verspätet, nicht formgerecht oder unvollständig eingehen, werden nicht be-rücksichtigt!
Voraussichtlich im August 2012 wird über die Anträge entschieden.
Auschreibungstext/ Hinweise
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Weitere Stiftungsauschreibungen der "Datenbank Forschungsförderung".


