Tätigkeit als Semesterhilfskraft
***** Am 4. und 7. Mai werden keine SHK-Bürozeiten angeboten, somit sind an diesen Tagen keine SHK-Vertragsabwicklungen möglich! *****
Zum SS 2012 sucht der Fachbereich Medizin wieder Semesterhilfskräfte zur Mitarbeit in Lehrveranstaltungen.
Eine Übersicht der Lehrveranstaltungen, in denen Semesterhilfskräfte beschäftigt werden, finden Sie hier (Nur aus dem Intranet der Universität bzw. durch Einsatz des VPN-Client erreichbar!).
Der Bedarf des MARIS ist auf dieser Seite dokumentiert.
Hier müssen Sie klicken, um Schritt für Schritt zu sehen, wie Ihre Einstellung erfolgen kann.
Erst dann lesen Sie weiter!
- Kurzpersonalbogen
- Sozialversicherungsbogen (die Soz.Vers.-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei privat Krankenkassenversicherten holt die Personalabteilung eine Soz.Vers.-Nummer für Sie ein)
- aktuelle Studienbescheinigung
- Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerersatzbescheinigung (muss im Einwohnermeldeamt Ihres ersten Wohnsitzes angefordert werden und kann ggf. nachgereicht werden)
- Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Bachelorabschlusses in Humanbiologie
Studierende, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben oder diesen gleichgestellte Studierende (d.h. >= 7. Fachsemester + Zwischenprüfung) erhalten eine höhere Vergütung. Dazu muss einmal der Abschluss durch eine Zeugniskopie nachgewiesen werden.
Sie unterzeichnen dann dort Ihren Arbeitsvertrag als Semesterhilfskraft.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten nur einen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, in wie vielen Veranstaltungen Sie mitarbeiten. Eine Beschäftigung als Semesterhilfskraft darf den Gesamtbetrag von 82 Stunden im Monat nicht überschreiten


