Tätigkeit als Semesterhilfskraft
***** ACHTUNG - Die aktuellen Maris-Bürozeiten zum Einstellungsverfahren *****
Zum Sommersemester 2013 sucht der Fachbereich Medizin wieder Semesterhilfskräfte zur Mitarbeit in Lehrveranstaltungen (Achtung: zu geänderten Bedingungen!).
Eine Übersicht der Lehrveranstaltungen, in denen Semesterhilfskräfte beschäftigt werden, finden Sie hier (aktualisiert am 15.02.2013) (Nur aus dem Intranet der Universität bzw. durch Einsatz des VPN-Client erreichbar!).
Der Bedarf des MARIS ist auf dieser Seite dokumentiert.
Hier müssen Sie klicken, um Schritt für Schritt zu sehen, wie Ihre Einstellung erfolgen kann.
Erst dann lesen Sie weiter!
- Kurzpersonalbogen
- Sozialversicherungsbogen (die Soz.Vers.-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei privat Krankenkassenversicherten holt die Personalabteilung eine Soz.Vers.-Nummer für Sie ein)
- aktuelle Studienbescheinigung
- Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Lohnsteuerbescheinigung zum Abzug der Lohnsteuer (muss im Einwohnermeldeamt bzw. Finanzamt Ihres Wohnsitzes angefordert werden)
- Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Bachelorabschlusses in Humanbiologie
- Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltsgenehmigung und Kopie d. Passersatzpapiere
Studierende, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben oder diesen gleichgestellte Studierende (d.h. >= 7. Fachsemester + Zwischenprüfung) erhalten eine höhere Vergütung. Dazu muss einmal der Abschluss durch eine Zeugniskopie nachgewiesen werden.
Sie unterzeichnen dann dort Ihren Arbeitsvertrag als Semesterhilfskraft.
Bitte SHK-Ablaufschema zum Einstellungsverfahren beachten!
Ausführliche Informationen für Studierende zur Einstellung
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten nur einen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, in wie vielen Veranstaltungen Sie mitarbeiten. Eine Beschäftigung als Semesterhilfskraft darf den Gesamtbetrag von 82 Stunden im Monat nicht überschreiten


