Die Aufgaben des Personalrats
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten an der
Philipps-Universität. Er wird alle vier Jahre gewählt. Dabei gilt das
Gruppenprinzip: Arbeiter, Angestellte, Beamte und
wissenschaftliches
Personal wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Frauen sind gemäß ihrem
Anteil an den jeweiligen Beschäftigungsgruppen im Personalrat
vertreten. Personen, die Arbeitgeberfunktionen ausüben, sowie
Professorinnen und Professoren dürfen laut Gesetz dem Personalrat nicht
angehören.
Der Personalrat gibt Auskunft und Beratung über alle wichtigen Probleme
und Regelungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung an der
Philipps-Universität. Die Personalratsmitglieder stehen bei
solchen Beratungsgesprächen unter Schweigepflicht. Sie dürfen keine
Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches
Einverständnis an Präsident, Dekan, Direktorium des Instituts oder
sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können also auch heikle
Fragen wie z.B. drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Fragen der
Höhergruppierung und der Beurlaubung, Alkoholprobleme,
Umgang mit Krankheitsfolgen etc. angesprochen werden. Viele
Personalratsmitglieder haben sich für die Behandlung solcher Fragen
speziell schulen lassen.
Der Personalrat bemüht sich, die Beschäftigten regelmäßig über seine
Arbeit zu informieren. Er gibt mehrfach im Jahr Infos heraus und
veranstaltet Personalversammlungen, an denen alle Beschäftigte
während der Dienstzeit teilnehmen können, soweit nicht zwingende
dienstliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Gegenüber dem Präsidenten der Philipps-Universität hat der Personalrat
Antragsrecht. Er kann Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten
vortragen und auf Abhilfe dringen. In einigen Fällen kann er die
Behandlung seiner Anträge erzwingen und durchsetzen, dass eine
strittige Angelegenheit zwischen Wissenschaftsministerium und
Hauptpersonalrat verhandelt werden muss, wenn am Ort keine
Einigung erzielt werden kann.
Zwischen dem Präsidenten der Philipps-Universität und dem Personalrat
können Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, in denen Regeln und
Verfahrensweisen zu relevanten Bereichen festgelegt werden
(z.B. Parkplatzregelungen, Weihnachtsregelung). Eine Dienstvereinbarung
über die Weiterbildung des Personals der Philipps-Universität Marburg
wurde im Januar 2000 abgeschlossen und ist seit 27.01.2000
in Kraft. Ein Entwurf für eine Dienstvereinbarung zum Schutz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Mobbing am Arbeitsplatz wurde
dem Präsidenten Anfang März 2000 vom Personalrat mit dem Ziel des
baldigen Abschlusses vorgelegt.
Bei wesentlichen Personalmaßnahmen wie z.B. Kündigung, Einstellung und
Höhergruppierung hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht. Die
Universitätsleitung braucht seine Zustimmung, um diese Maßnahmen
durchführen zu können. Während des Mitbestimmungsverfahrens hat der
Personalrat u.a. die Pflicht, auf die Gleichbehandlung aller
Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerber zu achten, die Grundsätze der
Frauenförderung und das Benachteiligungsverbot für Schwerbehinderte
durchzusetzen und die Einhaltung geltender Tarifverträge zu sichern. Es
ist seine gesetzliche Aufgabe, im Interesse der Beschäftigten auf die
Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsrechts zu dringen.
Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Jugend-
und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie mit
den Frauenbeauftragten der Universität zusammen.
Das Personalratsbüro ist zu erreichen unter der Telefonnummer 28-26032,
per Fax unter 28-25576, sowie per Email unter
personalrat@Mailer.Uni-Marburg.DE

