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Um an der Philipps-Universität Marburg zum technischen Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden zu können, wird neben der Willenserklärung des Arbeitsgruppenleiters benötigt:

1. eine Fachkundebescheinigung der Aufsichts- & Genehmigungsbehörde (RP Gießen)
2. die Zustimmung des Personalrates der Philipps-Universität
3. die Zustimmung der Personalabteilung der Philipps-Universität

Voraussetzungen zur Erteilung der Fachkundebescheinigung nach 1. sind:
a) Hochschulabgangszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis
b) detailiertes Sachkundezeugnis über praktischer Erfahrung im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen über einen Zeitraum gemäß Anlage F der Fachkunde-Richtlinie Technik
c) Bescheinigung über den Besuch eines Strahlenschutzkurses, nicht älter als 5 Jahre,
entsprechend dem geplanten Umgang gemäß Anlage A der Fachkunde-Richtlinie Technik

Fachkunde-Richtlinie Technik:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/strahlen/rl/04_799_gs.htm

Beispiel:  Fachgruppe S4.1 (Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
mit Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1
Spalte 2 StrlSchV). Entsprechend muss der Kurs die Module GH (Grundlagen für
Fachkundegruppen mit erhöhtem Anforderungsniveau) und OG (Umgang mit offenen
radioaktiven Stoffen: Geringes Anforderungsniveau) besitzen.

geeigneter Kurs

oder an anderen Institutionen:

http://www.uni-marburg.de/sicherheit/strahlenschutz

a, b und c sind mit der Willenserklärung des Arbeitsgruppenleiters an den Strahlenschutzbevollmächtigten der Philipps-Universität zu senden, damit er 1, 2, 3 und die Bestellung veranlassen kann.

Bevollmächtigter für Strahlenschutz & Gentechnik
Dipl.-Phys. Dr. med. Raimund Schmitz
Philipps-Universität Marburg / Kernchemie
Hans-Meerwein-Straße Kern J Ebene 4 Zi. 04J09
35043 Marburg
Tel.   06421 2826043
Fax    06421 2826036
mob.   0171 9835300
email  schmitzr@staff.uni-marburg.de
 

Zuletzt aktualisiert: 27.09.2010 · Raimund Schmitz

 
 
 
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