Bestellung eines
Strahlenschutzbeauftragten nach
StrlSchV
Um an der Philipps-Universität Marburg zum technischen Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden zu können, wird neben der Willenserklärung des Arbeitsgruppenleiters benötigt:
1. eine Fachkundebescheinigung der Aufsichts- & Genehmigungsbehörde (RP Gießen)
2. die Zustimmung des Personalrates der Philipps-Universität
3. die Zustimmung der Personalabteilung der Philipps-Universität
Voraussetzungen zur Erteilung der Fachkundebescheinigung nach 1. sind:
a) Hochschulabgangszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis
b) detailiertes Sachkundezeugnis über praktischer Erfahrung im Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen über einen Zeitraum gemäß Anlage F der Fachkunde-Richtlinie Technik
c) Bescheinigung über den Besuch eines Strahlenschutzkurses, nicht älter als 5 Jahre,
entsprechend dem geplanten Umgang gemäß Anlage A der Fachkunde-Richtlinie Technik
Fachkunde-Richtlinie Technik:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/strahlen/rl/04_799_gs.htm
Beispiel: Fachgruppe S4.1 (Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
mit Aktivitäten bis zum 105-fachen der Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1
Spalte 2 StrlSchV). Entsprechend muss der Kurs die Module GH (Grundlagen für
Fachkundegruppen mit erhöhtem Anforderungsniveau) und OG (Umgang mit offenen
radioaktiven Stoffen: Geringes Anforderungsniveau) besitzen.
geeigneter Kurs
oder an anderen Institutionen:
http://www.uni-marburg.de/sicherheit/strahlenschutz
a, b und c sind mit der Willenserklärung des Arbeitsgruppenleiters an den Strahlenschutzbevollmächtigten der Philipps-Universität zu senden, damit er 1, 2, 3 und die Bestellung veranlassen kann.
Bevollmächtigter für Strahlenschutz & Gentechnik
Dipl.-Phys. Dr. med. Raimund Schmitz
Philipps-Universität Marburg / Kernchemie
Hans-Meerwein-Straße Kern J Ebene 4 Zi. 04J09
35043 Marburg
Tel. 06421 2826043
Fax 06421 2826036
mob. 0171 9835300
email schmitzr@staff.uni-marburg.de

