Hauptinhalt

Informationen zum Strahlenschutz

+++ Bitte beachten: Seit dem 31.12.2018 gibt es ein neues Strahlenschutzgesetz und eine neue Strahlenschutzverordnung  +++

Hier finden Sie Information zu den wesentlichen Änderungen im Strahlenschutzrecht.

Strahlenschutzorganisation an der Philipps-Universität Marburg

Im Rahmen der Forschung wird in einigen Bereichen der Universität ionisierende Strahlung eingesetzt. Alle Anwendungen erfolgen zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) sowie der Genehmigungsauflagen der Aufsichtsbehörde.

Eine Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) erfolgt nur über die Strahlenschutzverantwortliche bzw. die Strahlenschutzbevollmächtigte.

Strahlenschutzverantwortliche ist die Philipps-Universität, vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Thomas Nauss.

Alle organisatorischen und administrativen Aufgaben werden von der Strahlenschutzbevollmächtigten wahrgenommen. Mitarbeiter und Studierende der Universität können sich bei Fragen zum Strahlenschutz direkt an das Dezernat IV C2 Strahlenschutz wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Andrea Arenz, Biegenstr. 12, 35037 Marburg, Raum +2/0260, E-Mail: , Telefon: 06421 – 28-26249.

In den einzelnen Forschungsabteilungen der Fachbereiche sind darüber hinaus Strahlenschutzbeauftragte tätig, die mit besonderer Fachkunde den Strahlenschutz vor Ort regeln. Sie sind die Ansprechpartner für alle Fragen in dem jeweiligen Strahlenschutzbereich.

Links und Dokumente zum Strahlenschutz

 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Umgang mit radioaktiven Reststoffen