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Entsorgung radioaktiver Abfälle

Die Universität hat kein zentrales Abfalllager, in dem radioaktive Reststoffe angeliefert werden können. Beratung zum Thema und Unterstützung bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle wird durch die Strahlenschutzbevollmächtigte sichergestellt.

Vor dem Hintergrund einer Ressourcenschonung, zum Schutz von Mensch und Umwelt und stetig steigenden Entsorgungskosten sind die Grundsätze der Abfallvermeidung und Minimierung des Abfallvolumens unbedingt anzuwenden.

Die geltenden Regelungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Philipps-Universität Marburg sind uniintern über die linke Navigation abrufbar.