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Hessisches Strahlenschutzkataster - ESRa

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sind genehmigungspflichtig. In Hessen werden Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung von den Regierungspräsidien und dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HLNUG) erteilt und im Hessischen Strahlenschutzkataster erfasst.

Eine der Pflichten der Strahlenschutzbeauftragten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist die Erfassung aktualisierter Daten im "Erfassungsdatenblatt Strahlenschutz Radioaktive Stoffe“ - (ESRa), die von der Strahlenschutzbevollmächtigten einmal im Jahr zur Aktualisierung des Hessischen Strahlenschutzkataster weitergeleitet wird.

Hier finden Sie ein pdf-Dokument mit Erläuterungen zur ESRa-Meldung.