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Unterweisung im Strahlenschutz

Die Universität als Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass Personen, die beruflich in Strahlenschutzbereichen tätig sind oder außerhalb von Kontrollbereichen ionisierende Strahlung anwenden, vor Beginn der Tätigkeit und dann mindestens einmal im Jahr arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Die Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Unterweisung ist den Strahlenschutzbeauftragten bei der Bestellung übertragen worden.

"Die Unterweisung muss in einer für den Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen". Dies bedeutet, dass die Unterweisung auch in Englisch erfolgen kann, solange sie für alle Unterwiesenen verständlich ist. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen müssen aufgezeichnet werden und sind von der unterwiesenen Person zu unterzeichnen (Aufbewahrungsfrist 5 Jahre).

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Materialien bereit, die es dem Strahlenschutzbeauftragten erleichtern sollen, eine Erst- oder Wiederholungsunterweisung im Rahmen einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Tätigkeit durchzuführen.