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Strahlenschutzanweisungen

Die Strahlenschutzanweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der Genehmigung. Sie wird von der Strahlenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit den bestellten Strahlenschutzbeauftragten arbeitsplatzbezogen erstellt und von der Universität als Strahlenschutzverantwortliche erlassen.

Hier finden Sie Links zur Strahlenschutzanweisung der Gesamtuniversität und Muster-Strahlenschutzanweisungen, die arbeitsplatzbezogen unter Mithilfe der Strahlenschutzbeauftragten weiter bearbeitet werden. Die Dokumente sind uni-intern abrufbar.

Rahmenstrahlenschutzanweisung nach StrlSchG und StrlSchV der Gesamtuniversität

Strahlenschutzanweisung Philipps-Universität Marburg

Muster-Strahlenschutzanweisung für ein Vollschutzgerät ohne Bauartzulassung

VORLAGE Strahlenschutzanweisung Vollschutz ohne BA

Muster-Strahlenschutzanweisung für einen Störstrahler (Elektronenmikroskop)

VORLAGE Strahlenschutzanweisung Störstrahler

Muster-Strahlenschutzanweisung für Isotopenlabore

VORLAGE Strahlenschutzanweisung Umgang mit offenen Radionukliden