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Strahlenschutzanweisungen
Die Strahlenschutzanweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der Genehmigung. Sie wird von der Strahlenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit den bestellten Strahlenschutzbeauftragten arbeitsplatzbezogen erstellt und von der Universität als Strahlenschutzverantwortliche erlassen.
Hier finden Sie Links zur Strahlenschutzanweisung der Gesamtuniversität und Muster-Strahlenschutzanweisungen, die arbeitsplatzbezogen unter Mithilfe der Strahlenschutzbeauftragten weiter bearbeitet werden. Die Dokumente sind uni-intern abrufbar.
Rahmenstrahlenschutzanweisung nach StrlSchG und StrlSchV der Gesamtuniversität
Strahlenschutzanweisung Philipps-Universität Marburg
Muster-Strahlenschutzanweisung für ein Vollschutzgerät ohne Bauartzulassung
VORLAGE Strahlenschutzanweisung Vollschutz ohne BA
Muster-Strahlenschutzanweisung für einen Störstrahler (Elektronenmikroskop)
VORLAGE Strahlenschutzanweisung Störstrahler
Muster-Strahlenschutzanweisung für Isotopenlabore
VORLAGE Strahlenschutzanweisung Umgang mit offenen Radionukliden