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Gentechnik

Herzlich willkommen auf der Seite Gentechnik der Philipps-Universität Marburg!

Hier finden Sie Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen der Philipps-Universität sowie Links zu den Formblättern zur Anzeige/Anmeldung/Genehmigung gentechnischer Anlagen.

Wir unterstützen Sie gerne unter anderem bei

  • der Anzeige/Anmeldung/Genehmigung einer gentechnischen Anlage
  • der räumlichen Änderung einer bereits bestehenden gentechnische Anlage sowie Änderungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungsgegenstände (wie Autoklaven, Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, …)
  • dem Wechsel von verantwortlichen Personen wie Projektleitern oder Beauftragten für die Biologische Sicherheit
  • der Stilllegung Ihrer gentechnischen Anlage
  • sowie allen auftretenden Fragen im Bereich Gentechnik

In allen Angelegenheiten der Gentechnik wenden Sie sich bitte an die Gentechnikbetreiberbeauftragte Frau Dr. Fehling, Dezernat IV C2 der Universitätsverwaltung. Kontakt:  Biegenstr. 12, 35037 Marburg, Raum +1/0134, Tel. 27027, .

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) nur über die Gentechnikbetreiberbeauftragte erfolgt.

Desinfektion in gentechnischen Anlagen

Für die Desinfektion in gentechnischen Anlagen dürfen nur geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel verwendet werden, die VAH (Verbund für Angewandte Hygiene)-, RKI (Robert Koch-Institut)- IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz) oder DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft)-gelistet sind.

Die entsprechenden Listen erreichen Sie unter den folgenden Links: VAH, RKI, DVG, IHO

Hier finden Sie Organismen-, Viren-, Vektoren- und Onkogenlisten:

Dokumente