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Gentechnik
Herzlich willkommen auf der Seite Gentechnik der Philipps-Universität Marburg!
Hier finden Sie Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen der Philipps-Universität sowie Links zu den Formblättern zur Anzeige/Anmeldung/Genehmigung gentechnischer Anlagen.
Wir unterstützen Sie gerne unter anderem bei
- der Anzeige/Anmeldung/Genehmigung einer gentechnischen Anlage
- der räumlichen Änderung einer bereits bestehenden gentechnische Anlage sowie Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungsgegenstände (wie Autoklaven, Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, …)
- dem Wechsel von verantwortlichen Personen wie Projektleitern oder Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- der Stilllegung Ihrer gentechnischen Anlage
- sowie allen auftretenden Fragen im Bereich Gentechnik
In allen Angelegenheiten der Gentechnik wenden Sie sich bitte an die Gentechnikbetreiberbeauftragte Frau Dr. Hornickel (oder deren Stellvertreterin Dr. Andrea Arenz), Dezernat IV C2 der Universitätsverwaltung. Tel. 27027, E-Mail gentechnik@uni-marburg.de.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) nur über die Gentechnikbetreiberbeauftragte erfolgt.
Desinfektion in gentechnischen Anlagen
Für die Desinfektion in gentechnischen Anlagen dürfen nur geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel verwendet werden, die VAH (Verbund für Angewandte Hygiene)-, RKI (Robert Koch-Institut)- IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz) oder DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft)-gelistet sind.
Die entsprechenden Listen erreichen Sie unter den folgenden Links: VAH, RKI, DVG, IHO
Hier finden Sie Organismen-, Viren-, Vektoren- und Onkogenlisten:
- Datenbanken der Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Dokumente
- Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten
- Checkliste BBS Begehung (pdf)
- Checkliste zu / vor einer Begehung (uni-intern abrufbar)
- Wesentliche Änderungen (Anzeigepflicht)
- Betriebsanweisung, Stand 2024: Muster für S1-Anlagen
- Betriebsanweisung, Stand 2024: Muster für S2-Anlagen
- Gentechnische Aufzeichnungen: Aufzeichnungsführung
- Gentechnische Aufzeichnungen: Musterformblatt für S1und S2
- Regelung bei Abwesenheit des Projektleiters (uni-intern abrufbar)
- Inaktivierung von Filtern von MSW in fremden gentechnischen Anlagen (uni-intern abrufbar)
- Gentechnikgesetz und Verordnungen