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Projektleiter an der Philipps-Universität Marburg

Bestellung zum Projektleiter

Voraussetzung für die Bestellung zum Projektleiter ist der Nachweis der Sachkunde. Sachkunde im Gentechnikrecht ist in § 28 GenTSV geregelt und setzt voraus:

  • den Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder tiermedizinischen Hochschulstudiums
  • eine mindestens 3-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik, was durch ein qualifiziertes Zeugnis eines bereits zugelassenen Projektleiters einer gentechnischen Anlage oder durch eine Erstautorschaft nachgewiesen werden kann
  • die Bescheinigung über den Besuch einer anerkannten Gentechnik-Fortbildungsveranstaltung

Die Zuverlässigkeit eines Projektleiters wird entweder über ein Führungszeugnis oder über eine Zuverlässigkeitserklärung der Personalabteilung belegt. Ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde) wird beim zuständigen Einwohnermeldeamt persönlich vom Projektleiter beantragt und von der Meldebehörde mit dem Verwendungszweck "UMR" an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 44, Postfach 10 08 51, 35338 Gießen versendet. Die Ausstellung einer Zuverlässigkeitserklärung wird von uns bei der Personalabteilung beantragt - sprechen Sie uns an.

    Neue GenTSV: Fortbildungspflicht für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit

    Am 1.3.2021 ist die neue Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) in Kraft getreten. Diese sieht in § 28 Abs. 3 vor, dass Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit ihre Sachkunde regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) aktualisieren müssen.

    Die Bund-/Länder Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) vertritt hierzu die Auffassung, dass die Fortbildungspflicht nicht rückwirkend gilt und somit eine Aktualisierung der Kenntnisse i.S.d. § 28 Abs. 3 GenTSV bis spätestens 28. Februar 2026 erforderlich war. Diese Auffassung wird vom Regierungspräsidium Gießen geteilt (siehe Mitteilung Stand Dezember 2019). Nach Ablauf der Frist wird einer verspäteten Aktualisierung nur noch nach Einzelfallprüfung durch die Behörde stattgegeben - alternativ ist ein neuer zweitägiger Grundkurs erforderlich.

    Die verbindlichen Projektleiterpflichten an der Philipps-Universität Marburg finden sie hier.