Lehramt an Gymnasien - Hebräisch (Erweiterungsprüfung)
Kurzbeschreibung
Das Studium des Fachs Hebräisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien ist an den Anforderungen der Praxis des Hebräischunterrichts an Gymnasien orientiert. Die Lehre greift die auch in anderen Fächern erworbenen fachdidaktischen Kenntnisse und Fertigkeiten auf, die für die Ausübung des Lehrberufes an Gymnasien erforderlich sind, und erweitert sie um die fachwissenschaftlichen Kenntnisse in der biblisch-hebräischen Sprache. Ziel ist die Fähigkeit, Unterrichtskonzepte zu entwickeln, die einen historisch-analytischen Zugang zum nicht der indogermanischen Sprachfamilie angehörenden Hebräisch ermöglichen. Die dazu notwendige Sprachkompetenz umfasst die Ausbildung in der diachronen Entwicklung des Hebräischen ebenso wie die ausführliche Auseinandersetzung mit biblisch-hebräischen Originaltexten im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen aus Poesie und Prosa. Vermittelt werden die hierfür notwendige Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Syntax und weiterführende Kenntnisse in den Bereichen Formbildung und Punktation sowie deren didaktische Vermittlung. Die Studierenden sollen anhand der erworbenen Kompetenzen, d.h. über Kenntnisse, Qualifikationen und Einstellungen zu wissenschaftlicher Arbeit und gesellschaftlich verantwortlicher Ausübung des Lehrerberufs befähigt werden.
Weiterführende Informationen zum Studienfach
- Webseite des Fachbereichs
- Infoseite des ZfL zum Fach Hebräisch
- Zur Übersichtsseite Lehramt an Gymnasien
Studienfachberatung zum Studienfach
Annegret Schnath, Dipl.-Päd.
Fachbereich Evangelische Theologie
Lahntor 3 (Eingang Reitgasse)
Raum 02019
35032 Marburg
Tel. (06421) - 28 22423
E-Mail: studienberatung05@staff.uni-marburg.de
Sprechstunden (Vorlesungszeit): Montag, Donnerstag und Freitag jeweils
11.00 - 12.00 Uhr
Zulassungsbedingungen
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Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG |
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte |
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vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Keine. |
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Aufnahmebeschränkung |
Keine. |
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Bewerbungszeitraum |
vom 1. Juni bis 15. Juli für ein Wintersemester vom 1. Dezember bis 15. Januar für ein Sommersemester |
1Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

