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Hebräisch auf Lehramt

  • Auf einen Blick

    Das Lehramtsfach Hebräisch kann nur als Ergänzungsfach (3. Fach) studiert werden. Das Studium des Fachs Hebräisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien ist
    an den Anforderungen der Praxis des Hebräischunterrichts an Gymnasien orientiert. Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

  • Bewerbung und Einschreibung

    Der Studiengang Evangelische Theologie ist nicht zulassungsbeschränkt.  Nach fristgerechtem Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen werden Sie also auf jeden Fall einen Studienplatz erhalten!
    Auf den folgenden Seiten finden Sie u.a. Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Studienanforderungen sowie zum Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren.

  • Studienbeginn

    Das Studium des Studienfachs Hebräisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien kann im Wintersemester bzw. vor dem Wintersemester (Intensivkurs Hebräisch) aufgenommen werden.

  • Studienaufbau

    Das Studienfach Hebräisch gliedert sich in die Studienbereiche Basis-, Aufbau- und Vertiefungsmodule Fachwissenschaft, Basis- und Aufbaumodule Fachdidaktik und Praxismodul.

  • Grundstudium

    Im Grundstudium müssen die Module:
    - Biblisches Hebräisch
    - Methode: Einführung in die semitische Sprachwissenschaft
    - Einführung in das Alte Testament B sowie
    - Lernkompetenz I
    im Umfang von 36 LP absolviert werden.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung! [Verlinken auf Lehramtsordnungen]

  • Hauptstudium

    Im Hauptstudium müssen die Module:
    - Exegese, Religionsgeschichte und Theologie des Alten Testaments B
    - Umwelt der Bibel
    - Ausgewählte Themen des Alten Testaments
    - Fachdidaktik Hebräisch
    - ProfiWerk Hebräisch und
    - PraxisLab Hebräisch
    absolviert werden.

    Weiterführende Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung! [Verlinken auf Lehramtsordnungen]

  • Erweiterungsprüfung

    Das Studium wird mit einer Erweiterungsprüfung abgeschlossen, d.h. Sie schließen dieses Fach frühestens in der nächsten Prüfungskampagne nach dem Abschluss Ihrer Ersten Staatsprüfung ab. Das Meldeverfahren verläuft analog zu den Fristen der Ersten Staatsprüfung.