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Zentrales Benutzerkonto für Gasthörer

Mit der Erteilung eines Gasthörerscheins erhält jeder Gasthörer ohne weiteren Antrag ein zentrales Benutzerkonto. Die Handhabung entspricht im Wesentlichen der eines Studierenden-Kontos.

Der Leistungsumfang ist aus rechtlichen und technischen Gründen eingeschränkt (z.B. kein VPN, keine Marvin-Anmeldung).

Zielgruppe

Gasthörer/innen nach § 61 Abs. 3 HessHG (2021)

Voraussetzungen

Beantragung eines Gasthörerscheins

Formulare

Verschiedene Änderungen können Sie über Web-Formulare selbst vornehmen:

  • Support und Hilfe

    Weitere Informationen zum Gast- und Seniorenstudium sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.uni-marburg.de/de/studium/studienangebot/seniorenundgast/ .

    Studentische Hilfskräfte beraten Sie bei technischen Fragen in den PC-Sälen und der Universitätsbibliothek in der Stadt, oder im IT-Servicedesk des HRZ, siehe Anlaufstellen.

    Telefonisch erreichen Sie den IT-Servicedesk unter der Hotline +49 6421 28-28282, oder per E-Mail unter . Bitte geben Sie bei Anfragen Ihren Account und das Thema im Betreff an.

  • Wissenswertes

    Gasthörer-Konten für das abgelaufene Semester werden bei der Ausstellung eines Gasthörerscheins für das Folgesemester automatisch verlängert, eine erneute Meldung im HRZ ist nicht erforderlich. Statt einer Matrikelnummer erhält ein Gasthörer die Gasthörernummer, die er auch bei der erstmaligen Abfrage des Benutzernamens angeben muss.

    Sollte des Konto für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen benötigt werden, ist der Gasthörerschein frühzeitig zu beantragen.

    Einschränkungen des Gasthörer-Kontos bestehen bzgl. der Möglichkeit, LAN- und VPN-Zugänge der Universität zu nutzen. Der WLAN-Zugang steht seit Ende Mai 2022 zur Verfügung.