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Forschungsschwerpunkte        

Auf dem Gebiet des Staatsrechts liegt im Bereich der Grundrechte ein Schwerpunkt der Forschung von Professor Müller-Franken auf den allgemeinen Grundrechtslehren und den Kommunikationsgrundrechten, im Bereich des Organisationsrechts auf den verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen, den verfassungsrechtlichen Regeln zur Europäischen Währungsunion, den Bestimmungen zur Bundesregierung sowie der Wehrverfassung.

Im Verwaltungsrecht befasst sich Professor Müller-Franken vor allem mit Begriffen und Instituten des allgemeinen Verwaltungsrechts unter Einschluss ihrer Anwendung auf das Polizeirecht.

Auf dem Feld des Finanzrechts erforscht Professor Müller-Franken die Abgabearten, welche die staatliche Praxis im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung ausgebildet hat.

Im Bereich des Steuerrechts untersucht Professor Müller-Franken die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung und erläutert die zum Verwaltungsrecht gehörenden Bestimmungen der Abgabenordnung im Großkommentar zur Abgaben- und Finanzgerichtsordnung von Hübschmann/Hepp/Spitaler.

Im Staatskirchenrecht liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Fragen der kirchlichen Finanzen (PDF). Professor Müller-Franken ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands.