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Nachruf auf Professor Dr. iur. Ralph Backhaus
Am 20. August 2025 verstarb Prof. Dr. iur. Ralph Backhaus im Alter von 74 Jahren. Ralph Backhaus wurde 1996 an die Philipps-Universität Marburg berufen. Er hatte am Fachbereich Rechtswissenschaften bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand eine C 4-Professor für Bürgerliches und Römisches Recht inne . Von 1997 bis 2007 war er zudem Richter am Urheber- und Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Ralph Backhaus, geboren am 9. November 1950, hat das Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg 1979 bei Karlheinz Misera am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg promoviert („Casus perplexus. Die Lösung in sich widersprüchlicher Rechtsfälle durch die klassische Römische Jurisprudenz“, München 1981). Bis 1988 an der Universität Heidelberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hochschulassistent tätig, wechselte er 1988 ins Richteramt nach Nordrhein-Westfalen; bis 1992 war er als Richter beim Landgericht Köln überwiegend auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts eingesetzt. Von 1992 bis 1996 erfolgte eine Abordnung ans Bundesverfassungsgericht, während der er 1995 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde.
Sein rechtsromanistisches Oeuvre umfasst neben Aufsätzen in renommierten rechtshistorischen Fachzeitschriften und Festschriften zuletzt 2023 einen Beitrag zur Bedeutung der juristischen Beispiele in Ciceros Topica sowie das Kapitel „Rechtsobjekte und Sachkategorien“ im „Handbuch des Römischen Privatrechts“. 2011 verantwortete er mit Michael Kling und Markus Roth die Neuherausgabe von Friedrich Carl von Savignys „Das Recht des Besitzes“ (Baden-Baden 2011); sein Band „Savigny in Marburg“ (Marburg 2013) zeigt auf, dass Friedrich Carl von Savigny die Grundlagen für die von ihm begründete Historische Rechtsschule weitgehend schon in seiner Marburger Zeit entwickelt hat. Zum geltenden Recht hat er neben Arbeiten zum Schuld- und Schadensrecht insbesondere zum Wettbewerbs-, Kartell- und Urheberrecht publiziert und namentlich die §§ 97 ff. UrhG im von Mestmäcker/Schulze herausgegebenen Kommentar zum Urheberrechtsgesetz (München 2008–2010) übernommen.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg wird Ralph Backhaus in bester Erinnerung behalten.