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Wechsel von HF zu NF (oder umgekehrt) oder vom 8- auf den 6-sem. Kombi-BA (oder umgekehrt) - Wie geht's? 

  • 1. Einstufungsempfehlungsbescheinigung fristgerecht beantragen

    Informationen darüber, in welchen Fällen eine solche Bescheinigung notwendig ist und wie Sie diese für Fächer des FB 03 beantragen können, finden Sie auf unserer Einstufungs-Webseite.

  • 2. Fristgerecht den Wechsel in MARVIN beantragen

    Es gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen

    Anleitung für Marburger Studierende, die ein Fach/einen Abschluss wechseln möchten (in NC freie Fächer): 

    Login in MARVIN mit Ihrem Students-Account -> "Studienangebote" -> "Studienbewerbung" -> Bewerbungsantrag". 
    Sie werden im Verlauf gebeten, neben der Einstufungsempfehlungsbescheinigung den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der Überweisung des Semesterbeitrags hochzuladen, den Antrag "einzureichen" sowie die "Immatrikulation zu beantragen". Danach wählen Sie im Menü bitte aus, dass es sich um einen Wechsel / eine Umschreibung handelt.

    ("Sollten Unterlagen fehlen, wird das entsprechende Dokument als 'Nachreichung' hinterlegt", heißt es auf der offiziellen Webseite.)

  • 3. Den Stand der Bewerbung und Immatrikulation im Blick haben

    Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, regelmäßig den Status und Fortgang der Einschreibung zu prüfen.
    Hat alles geklappt? -> Dann weiter zu Punkt 4. 
    Hakt es? -> Dann innerhalb der Bewerbungsfristen per E-Mail (nter Angabe der Bewerbungs- bzw. Matrikelnummer) an das Studierendensekretariat wenden: studsek@uni-marburg.de. 

  • 4. Nach erfolgtem Wechsel im Prüfungsbüro melden

    Schreiben Sie dem Prüfungsbüro Ihres Hauptfaches (für FB 03: bei Mareike Weber) und senden Sie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit, damit die Leistungen „umgezogen“ werden können.

    Im Falle des Wechsels von Mono- zu Kombi-BA-Studiengängen oder von gleichnamigem HF zu NF (oder umgekehrt) geschieht das gem. der Wechselübersichten.  Behalten Sie ein HF/NF, aber wechseln vom 6- auf den 8.-sem. BA (oder umgekehrt), werden alle Module wie gehabt "mitgenommen" und lediglich formal in den neuen Abschluss "umgezogen". 
    In allen Fällen werden auch begonnene Module umgezogen und noch ausstehende Leistungen entsprechend automatisch dort nacherfasst, sobald sie vorliegen.

  • 5. Bei weiteren Anerkennungs-/Umbuchungswünschen bei Anerkennungsbeauftragten melden

    Wollen Sie über die unter 3. genannten Fälle hinaus Leistungen anerkennen oder umbuchen lassen (z.B. von MarSkills in ein HF/NF oder umgekehrt), melden Sie sich bitte unter anerfb03[at]uni-marburg.de.

    Die Anerkennung von Leistungen ist unabhängig von der Einstufung(sempfehlungsbescheinigung), sondern abhängig davon, ob sie nachweisbar Leistungen erbracht haben, die äquivalent zu den im neuen Studiengang/in der neuen Fachkombination zu erbringenden Leistungen sind. 

    Ansprechpersonen für solche Anerkennungsfragen sind jeweils die Anerkennungsbeauftragten. Die Zuständigkeit richtet sich danach, welchem Studiengang das Modul „gehört“, für das anerkannt werden soll. Der obige Kontakt bezieht sich auf die Zuständigkeit für FB 03.

    Weitere Hinweise zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf unserer Anerkennungs-Webseite.