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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Voraussetzungen
(1) Zum Studiengang "Evangelische Theologie" ist berechtigt, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 HessHG verfügt und den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang oder für einen verwandten Studiengang nicht verloren hat oder aus anderen Gründen gemäß § 63 Abs. 1 und 2 HessHG an der Immatrikulation gehindert ist.
(2) Im Studiengang müssen Kenntnisse der lateinischen Sprache auf dem Niveau des Latinums erworben werden. Die Sprachkenntnisse sind entweder durch die Hochschulzugangsberechtigung oder durch das Bestehen gleichwertiger Sprachprüfungen nachzuweisen. Falls die Sprachkenntnisse nicht bei der Zulassung zum Studium vorliegen, müssen sie spätestens als Voraussetzung für die Teilnahme am Modul "Einführung in die Kirchengeschichte A" nachgewiesen werden.
(3) Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang kann die Teilnahme an einzelnen Modulen oder Modulteilen von der Erfüllung spezifischer Modulzugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. In diesem Fall sind die Voraussetzungen in der Modulliste unter "Voraussetzungen für die Teilnahme" aufgeführt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung
Unter den folgenden Links findest Du Informationen rund um die Bewerbung für ein Studium:
Fristen: Informationen zu Bewerbungsfristen
Verfahren: Informationen zum Verfahren für Bewerbung und Einschreibung
Alle weiteren Infos: Weitere Informationen zu Studium und Bewerbung